Ist das gerecht? | Holocaust leugnen

Meinungsfreiheit duldet keinen Antisemitismus

Der französische Komiker Dieudonné M’bala M’bala fällt mit immer wieder mit antisemitischen Äußerungen auf. Er beruft sich auf seine Künstler- und Meinungsfreiheit, doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht das anders.

Der französische Komiker Dieudonné M’bala M’bala steht sowohl in Frankreich als auch international seit Jahren in der Kritik. Bereits sieben Mal wurde er wegen seiner antisemitischen Äußerungen strafgerechtlich verfolgt und verurteilt.

Erst im Januar dieses Jahres hatte der Komiker nach dem Anschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo auf Facebook mit einem der Terroristen sympathisiert. Er wurde daraufhin wegen „Verherrlichung von Terrorismus“ festgenommen. Das Verfahren läuft derzeit noch.

Provokative Preisverleihung an Leugner des Holocaust

Gegen ein Urteil aus dem Jahr 2008 hatte M’bala M’bala bis vor den Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) geklagt. Damals hatte der Komiker bei einer öffentlichen Show Robert Faurisson mit einem „Preis für seine Unverfrorenheit“ ausgezeichnet. Faurisson wurde mehrmals verurteilt, weil er den Holocaust leugnet. Der Preis wurde bei der Show von einem Mann in KZ-Häftlingskleidung auf die Bühne gebracht.

Für die fragwürdige Aktion sollte der Komiker M’Bala M’Bala wegen öffentlicher Beleidigung und Antisemitismus eine Strafe von 10.000 Euro zahlen, doch er klagte dagegen und berief sich auf sein Recht der Meinungs- und Künstlerfreiheit. Diese Argumentation war aber bereits von mehreren Instanzen zurückgewiesen worden.

Das Menschenrecht selbst kann nicht durch ein anderes Menschenrecht zerstört werden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Demonstration von Hass und Antisemitismus

Sieben Jahre nach der Verurteilung ist die Klage des Komikers nun auch von höchster Instanz, dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, endgültig abgewiesen worden.

Das ist quasi die letzte Instanz, die man hier anrufen kann. Natürlich nur beschränkt auf Fragen der Verletztung von Menschenrechten. – Achim Doerfer

In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Preisverleihung in der Show eindeutig antisemitisch gewesen wäre. Außerdem stufte das Gericht die Show nicht als Satire, sondern als eine politische Demonstration von Hass und Antisemitismus ein.

Über das Urteil und die Hintergründe hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Menschenrechte müssen da enden, wo ich sie benutze, um die Menschenrechte anderer zu zerstören.Achim Doerfer  

Redaktion: Mirjam Ratmann