Ist das gerecht? | Frau will Unterhalt und verklagt ein Hotel

„Ich finde das relativ absurd“

Ein Hotel muss die persönlichen Daten seiner Gäste nicht herausgeben. Eine Mutter hatte geklagt, weil sie die Daten bräuchte, um den Vater ihres Kindes zu finden. Nun hat das Münchner Amtsgericht entschieden:

Einen Vornamen und ein Datum: Das ist alles, was die Mutter aus Halle über den vermeintlichen Vater ihres Kindes weiß. Jahre später entscheidet sie sich, die Ansprüche des Kindes auf Unterhalt geltend zu machen und sucht nach ihrem damaligen Liebhaber. Wenn man nur den Vornamen kennt, ist das natürlich schwer.

Was aber, wenn ein Hotel den vollen Namen und die Anschrift kennt? Immerhin wurde das Kind während eines One-Night-Stands in diesem Hotel gezeugt. Die Hoteldirektion weigerte sich aber, die Daten herauszugeben. Das Münchner Amtsgericht gab dem Hotel Recht.

Die Begründung: In der betreffenden Nacht hätten sich noch drei weitere Männer mit dem gleichen Namen im Hotel aufgehalten. Die unbeteiligten Männer hätten ein Recht auf Privatsphäre. Die Mutter wird die persönlichen Daten ihres damaligen Liebhabers nicht vom Hotel bekommen. Ist das gerecht? In den letzten Jahren ist vor Gericht vermehrt über Privatsphäre und Anonymität in der Elternfrage diskutiert worden.

Haben Kinder ein Recht darauf, ihren Vater kennenzulernen?

Die einfache Antwort: Ja. 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kinder, die per Samenspende gezeugt wurden, schon frühzeitig das Recht auf Auskunft über ihren biologischen Vater haben. Damals hatte eine Reproduktionsklinik zwei jungen Mädchen (12 und 17) diese Auskunft verweigert, da die Spender ein Recht auf Anonymität und Privatsphäre hätten.

Die beiden Mädchen verklagten die Klinik – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof verwies zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989. Danach haben Kinder grundsätzlich Anspruch auf Klärung ihrer Herkunft, weil diese ein „unabdingbarer Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ sei.

Datenschutz vor Unterhalt?

Die Mutter aus Halle hatte ihr Anrecht auf die Daten mit dem Anspruch ihres Sohnes auf Unterhalt begründet. Das wirft die Frage auf: Hätten die Interessen des Kindes bei der Entscheidung des Münchner Gerichts eine wichtigere Rolle spielen müssen?

Über die Hintergründe und die möglichen Folgen dieses Urteils hat sich detektor.fm-Moderator Kais Harrabi mit Achim Doerfer unterhalten.

Das Gericht ist hier aus meiner Sicht ziemlich schnell auf das Sensationelle oder scheinbar Amüsante des Falls gesprungen. Allein die Überschrift der Pressemitteilung: Väterroulette. Das finde ich unpassend.Achim Doerfer 

Redaktion: Robin Hatting


Dienstags sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über aktuelle Urteile. Die Serie „Ist das gerecht“ gibt es auch als Podcast.