In Göttingen klagt ein Demonstrant, weil ihm nach einer pro‐israelischen Demonstration verboten wurde, mit einer Israel-Flagge durch die Stadt zu gehen. Eine rechtliche Einordnung.
Als Donald Trump angekündigt hat, die US-Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, kam es vielerorts zu Protesten. Besonders zeigte sich dies in Israel und Palästina selbst. Doch auch in Göttingen sind Menschen auf die Straße gegangen. So hat es sowohl pro-palästinensische, aber auch pro-israelische Kundgebungen gegeben. Die Initiative „Jachad“ gegen Antisemitismus und Antizionismus bekundete ihre Solidarität mit Israel.
Im Zuge der Kundgebung wurde auch die israelische Flagge gezeigt. Die Teilnehmer der Aktion wurden aber von der Polizei am Weitergehen gehindert. Die Beamten hatten sie aufgefordert, ihre Flaggen einzurollen. Darauf bestand die Polizei nach dem Ende der Demo. Nun hat der Rechtsanwalt Patrick Riebe gegen das Vorgehen der Polizei Klage eingereicht. Er hat persönlich an der Demonstration teilgenommen.
Die Flagge Israels ist völlig legal. Es handelt sich nicht um ein verfassungsfeindliches Symbol. Und zu argumentieren, dass von dieser Fahne eine unmittelbare Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrgesetzes ausgeht, ist schon eine ziemlich große Freiheitseinschränkung. – Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Polizei hat argumentiert, dass die Israel-Flagge als Provokation für die zeitgleich stattfindende Pro-Palästina-Demonstration aufgefasst werden könne. Aber darf eine anerkannte Staatsflagge verboten werden? Gibt es tatsächlich eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen der Polizei?
Antworten auf diese Fragen gibt Rechtsanwalt Achim Doerfer im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle.
In diesem Symbolgehalt einer Flagge kann eben auch eine Meinungsäußerung liegen, die jeder hinnehmen muss. Genauso wie man dann eben umgekehrt auch mit dem Symbolgehalt einer palästinensischen Flagge leben muss, auch wenn man das, was da mitschwingt, vielleicht nicht teilt.Achim Doerfer
Redaktion: Johannes Rau