Ist das gerecht? | Jutta Ditfurth darf Jürgen Elsässer nicht „Antisemit“ nennen

Ex-Linker gegen Ex-Grüne: Wann Antisemitismus vor Gericht erkennbar ist

Jutta Ditfurth, Ex-Grüne, nannte Jürgen Elsässer, Ex-Linker und Chefredakteur des umstrittenen „Compact“-Magazins, einen „glühenden Antisemiten“. Vor Gericht wurde nun geklärt, ab wann man das sagen darf – und Ditfurth zur Unterlassung verurteilt. Unser Rechtsexperte ist da anderer Meinung.

Eine viertel Million Euro. So teuer wird es für die Autorin und Ex-Grüne Jutta Ditfurth, wenn sie den Polit-Aktivisten Jürgen Elsässer nochmal einen „Antisemiten“ nennt. Elsässer ist einer der Köpfe hinter den sogenannten „Montagsdemos“, die im Frühjahr stattfanden, und Chefredakteur des umstrittenen Magazins „Compact“.

Der hatte argumentiert, er habe nie explizit gesagt, dass er etwas gegen Juden habe. Das Gericht gab ihm Recht – und legte eine Definition von Antisemitismus vor, der sich nicht jeder aschließen mag:

“Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der (…) das III. Reich nicht verurteilt”. (Die Richterin am Landgericht München I am 8.10.2014)

Über dieses Urteil – und damit auch die Frage, ab wann man in Deutschland jemanden einen Antisemiten nennen darf – sprechen wir in unserer Serie „Ist das gerecht?“ – mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.

„Dieser Antisemitismus-Begriff ist natürlich viel zu eng. (…) Ich meine, das Gericht ist hier zu kurz gesprungen.“Achim Dörfer 
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Redaktion