Wird einem Arbeitnehmer zu Unrecht ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt, kann er dagegen Klage einreichen. Doch wann lohnt sich der Aufwand? Und wie unterscheidet sich eine schlechte von einer guten Bewertung?
Ein gutes Arbeitszeugnis öffnet die Tür zu einem neuen Job. Eine schlechte Beurteilung kann hingegen Türen verschließen. Doch was, wenn die Bewertung zu Unrecht schlecht ausfällt? Dann darf auf eine Korrektur gepocht oder sogar geklagt werden. Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Auch das Arbeitsrecht schützt in diesem Fall das Recht des Arbeitnehmers: Eine Beurteilung soll zum Vorteil des Arbeitnehmers ausfallen, um diesem einen Neuanfang bei einer anderen Firma zu ermöglichen. Gleichzeitig soll aber auch kein falsches Zeugnis ausgestellt werden. Es ist schon etwas kniffelig für den Arbeitgeber.
Wir haben einen starken Arbeitnehmerschutzgedanken im Arbeitsrecht und von daher will man verhindern, dass hier irgendwelche Racheaktionen gefahren werden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Rechtliche Floskeln sollen dabei helfen Konflikte zu umgehen, auch wenn das nicht immer klappt.
In diesem Zusammenhang wird am meisten um die sogenannte „Bedauerformel“ am Ende eines jeden Arbeitszeugnisses gestritten. Aus jenem Schlussparagraphen eines Arbeitszeugnissen soll geschlossen werden können, ob ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer geschätzt hat oder nicht.
Landen solche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht, folgt ein mühseliger Prozess. Manchmal wird bis ins kleinste Detail gestritten und geklagt.
Es wird dann teilweise bis ins kleinste Komma gestritten. Und man muss vor Gericht dann auch konkret sagen, welches Zeugnis man haben will. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Worauf ein Arbeitnehmer aber in jedem Fall beharren sollte, ist überhaupt erstmal ein Zeugnis zu erhalten. Darin sollte dann nicht nur eine grobe Berufsbezeichnung festgehalten sein, sondern im Detail beschrieben werden, was bei dem Job gemacht wurde und welche Fertigkeiten sich der Angestellte angeeignet hat.
Wann es sich lohnt mit einer Klage vor Gericht zu ziehen und was überhaupt eine gute oder schlechte Bewertung ausmacht, darüber hat detektor.fm Moderator Gösta Neumann mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
„Lücken im Lebenslauf, die man nur damit erklären kann: Ich hab halt kein Zeugnis bekommen. Das sieht bei einer zukünftigen Bewerbung nur eben überhaupt nicht gut aus.“Achim Doerfer
Redaktion: Mirjam Ratmann