Ist das gerecht? | Kündigung in Privatklinik

Beleidigung, Krankmeldung, Kündigung

Eine Kollegin als „fette Schlampe“ bezeichnen, sich dann aus Sorge um eine Kündigung krank schreiben lassen und am Ende den Arbeitgeber verklagen. Klingt zwar absurd, der Hausmeister einer Bonner Privatklinik hat aber genau das getan.

Kündigung wegen Beleidigung

Für die sexistische Beleidigung einer Kollegin war dem Hausmeister einer Privatklinik eine Kündigungandrohung bereits angekündigt worden. Er blieb allerdings zuhause, meldete sich krank. Als ihm das Kündigungsschreiben dann vor die Tür getragen wurde, lag er allerdings nicht krank im Bett. Stattdessen werkelte er gerade in körperlich blendender Verfassung an seinem Haus. Promt wurde aus der fristgerechten Kündigung wegen Beleidigung eine fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit.

Ich finde hier das Wort „Schlampe“ ganz gravierend, weil das ganze einen sehr sexistischen Gehalt hat. Das kann auch durchaus Anlass zu einer fristlosen Kündigung geben. – Achim Doerfer

„… ich habe mich doch entschuldigt“

Doch der Hausmeister wehrte sich, klagte – und das nicht erfolglos: Das Ergebnis ist „nur“ eine fristgerechte Kündigung und dazu noch eine Abfindung für den Angestellten.

Das klingt erst mal nicht wirklich gerecht. Zumal sich der Hausmeister tatsächlich damit rausreden wollte, dass die Kollegin doch tatsächlich zugenommen hätte. Deswegen ist aber auch die Kündigung als solche auch weiterhin durchsetzbar. Mit der Arbeitsunfähigkeit hingegen ist es an deutschen Gerichten etwas komplizierter. Grund dafür ist die jeweilige Bewertung dessen, was „arbeitsunfähig“ im konkreten Fall bedeutet.

Wenn der Arzt „Arbeitsunfähigkeit“ attestiert, dann heißt das, dass man nicht in der Lage ist, die spezielle Arbeit auszuüben. Das heißt aber nicht, dass man jegliche Tätigkeiten nicht ausüben kann. – Achim Doerfer

Unser detektor.fm-Moderator Eric Mickan hat mit Dr. Achim Doerfer über den „Hausmeister-Fall“ gesprochen. Der Rechtsanwalt erklärt dabei, wie aus juristischer Perspektive mit Beleidigungen und Krankschreibungen umgegangen wird.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Beleidigungen zu schützen.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Julian Christ