Ist das gerecht? | Öffentliche und Nicht-öffentliche Gerichtsverhandlungen

Kontrolle und Schutz

Gerichtsverhandlungen sind erst einmal öffentlich zugänglich. Warum ist das so und vor allem, warum manchmal doch nicht?

Türen auf

Bei Richterin Barbara Salesch und ihrem Kollegen Alexander Hold war der Gerichtssaal immer gut besucht. Mit echten Verhandlungen hatten die Sendungen aber nur wenig zu tun. Es wundert also nicht, dass es in deutschen Gerichtssälen oft ein bisschen leerer ist. Dabei sind Prozesse grundsätzlich erst einmal öffentlich: Wer will, darf sich reinsetzen. Und das machen auch manche, obwohl sie mit dem, was da verhandelt wird, nichts am Hut haben.

Da kommen zum einen Rentner mit ihren Butterbrotkisten, die sich das alles mal anschauen. Find ich super! Dann haben wir die Schulklassen, das finde ich auch ganz, ganz wichtig. Und Öffentlichkeit sind natürlich auch wartende Anwälte.

Dr. Achim Doerfer

Die Öffentlichkeit fungiert als Kontrollorgan in den Gerichten. Und natürlich hat die Öffentlichkeit auch ein schlichtes Interesse an dem, was da zwischen Richter- und Anklagebank passiert – auch wenn es nur Sensationslust ist.

Gerichtsverhandlungen: wenn die Öffentlichkeit draußen bleiben muss

Manchmal aber finden die Verhandlungen doch hinter geschlossenen Türen statt. Zum Beispiel im Verfahren gegen einen 22-Jährigen, das gerade vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Alsfeld stattfindet. Er wird beschuldigt, die Daten von nahezu 1 000 Politikerinnen und Prominenten veröffentlicht zu haben. Der Leak hat damals viel Aufmerksamkeit bekommen. Weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aber noch minderjährig war, müssen die Öffentlichkeit und Presse nun draußen bleiben.

Für die Presse gelten insgesamt noch einmal andere Regeln im Gerichtssaal als außerhalb. Fotos und Videoaufnahmen dürfen nur vor Prozessbeginn getätigt werden, man kennt die Bilder ja: Angeklagte betreten in Begleitung von Justizvollzugsbeamten den Saal, mal bedecken sie ihr Gesicht, mal nicht. Beginnt der Prozess, wird’s analog. Dann nämlich dürfen Journalisten und Journalistinnen nur noch Protokoll führen oder Zeichnungen anfertigen.

Warum Gerichtsverhandlungen zunächst einmal öffentlich sind und welche Ausnahmen es von dieser Regel gibt, darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Redaktion