Ist das gerecht? | Racial Profiling

Gleiches Recht für alle, auch bei Passkontrollen

Wenn eine farbige Familie in der Bahn mit ansonsten ausnahmslos weißen Fahrgästen als einzige nach Pässen gefragt wird, dann ist das unfair und diskriminierend. Das findet auch das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz. Kontrollen aufgrund der Hautfarbe, also Racial Profiling, sind unzulässig. Doch ist es überhaupt möglich, Pässe gerecht zu kontrollieren?

Jeder, der häufiger Zug oder Fernbus fährt, hat es schon mal erlebt: Gerade noch fährt man gemütlich durch liebliche Landschaften und plötzlich kommen ein paar Bundespolizisten in den Waggon oder Bus. Voll ausgerüstet mit dicken Westen, schweren Stiefeln, grimmigen Mienen und mit Waffen am Gürtel – die Stimmung ist sofort angespannt. Vor allem, während die suchenden Blicke der Polizisten das Gesicht jedes einzelnen Fahrgasts abtasten.

Der korrekte Weg wäre, alle zu kontrollieren. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Aber wen suchen sie eigentlich? Gesucht wird, wer die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik gefährden könnte – und für gefährlich werden von den Polizisten viel zu oft Menschen mit farbiger Haut gehalten. Viele Beamte gehen bei ihrer Auswahl nach dem sogenannten Racial Profiling vor. Das Problem dabei ist, dass farbige Menschen durch derartige Kontrollen stigmatisiert werden. Sie werden anders behandelt als die „weißen Fahrgäste“. Racial Profiling kriminalisiert und stellt bloß. Und das auf welcher Grundlage?

Racial Profiling für mehr Ordnung und Sicherheit?

Die Aufgabe der Bundespolizei ist es, für öffentliche Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Außerdem sollen durch Kontrollen unerlaubte Einreisen ins Bundesgebiet verhindert werden, also illegale Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Die Aufgabe lautet: Wachsamkeit. Allerdings bringt das Zusammenspiel von Wachsamkeit und Passkontrolle gerade einmal in einem Prozent der Fälle das gewünschte Ergebnis.

Das bedeutet, den einfachen Weg, den die Bundespolizisten gewählt haben, den gibt es nicht. – Achim Doerfer

Die Kriterien einer solchen Auswahl bei der Passkontrolle legen die Polizisten nämlich individuell fest, vom Arbeitgeber jedenfalls werden sie offiziell nicht zu Racial Profiling angehalten.

Gleiches Recht für alle

Eine rheinland-pfälzische Familie hat nun gegen eine solche Kontrolle nach der Racial-Profiling-Methode geklagt und Recht bekommen. So hat das Oberverwaltungsgericht am 21. April entschieden, dass eine Ungleichbehandlung bei der Passkontrolle, die auf dem Kriterium der Hautfabe basiert, unzulässig ist.

Was das für zukünftige Kontrollen bedeutet, hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Reihe „Ist das gerecht?“ besprochen.

Die Bundespolizisten müssten entweder ganz willkürlich Stichproben machen, alle kontrollieren oder niemanden.Achim Doerfer 

Redaktion: Kristin Lakva

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