Ist das gerecht? | Schweizer Strafe für deutschen Raser

Ein Jahr Haft: zu hart?

Raser haben in der Schweiz mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Nun muss ein deutscher Raser wegen dieser Straftat in Deutschland ins Gefängnis. Anwalt Achim Doerfer erklärt, warum.

Gotthard-Raser muss Haft in Deutschland absitzen

Bei deutschen Autofahrern ist die Schweiz ein gefürchtetes Terrain. Strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen und horrende Strafen haben schon so manchen Skiurlaub verdorben. Neben hohen Bußgeldern droht Rasern in der Schweiz sogar das Gefängnis.

Mit 135 Sachen durch den Gotthard-Tunnel, wo 80 km/h erlaubt sind, danach weiter mit Tempo 200 über die Autobahn – bei einem Tempolimit von 120 km/h. So fiel ein deutscher Autofahrer der Schweizer Polizei auf. In der Schweiz wurde der 43-jährige Raser zunächst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, blieb der Verhandlung aber fern. Die Schweizer Behörden beantragten daraufhin eine Vollstreckung der Strafe in Deutschland.

Schweizer Recht in Deutschland?

Nun muss er für zwölf Monate hinter Gitter. Nicht etwa in der Schweiz, sondern in Deutschland. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart Ende April entschieden, obwohl zu schnelles Fahren hierzulande nur als Ordnungswidrigkeit gilt und dafür keine Haftstrafen vorgesehen sind. Zuvor hatte das Landesgericht Stuttgart den Antrag der Schweizer Behörden abgelehnt. Er widerspreche „wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung“.

Was ich interessant finde ist, dass sich hier chaostheoretisch – irgendeine Ursache irgendwo und eine Wirkung ganz woanders – ein Kreis schließt. Der Mann müsste nämlich nicht ins Gefängnis, wenn nicht vor einiger Zeit dieses tödliche Autorennen in Berlin stattgefunden hätte. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Warum wird der Geschwindigkeitssünder nun also in Deutschland nach Schweizer Recht bestraft? Und kann ausländisches Recht auch in anderen Fällen in Deutschland angewandt werden? Darüber hat Dr. Achim Doerfer mit detektor.fm-Moderatorin Carina Frohn gesprochen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat gesagt, es ist doch nicht nur reines Ordnungswidrigkeitsrecht. Auch in Deutschland sehen wir das Schnellfahren inzwischen etwas gravierender.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Sebastian Ernst

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