Ist das gerecht? | Schulnoten und Corona

Niemand darf benachteiligt werden

Wie sollen Zeugnisse erstellt werden, wenn das komplette zweite Halbjahr im Grunde flachfällt? Und welche Leistungen dürfen im Home Schooling überhaupt bewertet werden?

Seit Mitte März sind die Schulen in Deutschland geschlossen. Abiturprüfungen wurden verschoben, Präsenzunterricht fällt aus. Stattdessen sollen sich Schülerinnen und Schüler zu Hause mit den Materialien beschäftigen. Aber lässt sich die Arbeit von zuhause auch benoten?

Schulnoten: Was darf bewertet werden?

Die Bundesländer verfolgen unterschiedliche Ansätze: In Berlin kann grundsätzlich alles benotet werden, in Bremen zählen nur die Noten, durch die sich ein Schüler oder eine Schülerin verbessern kann, und in Brandenburg bewertet man einfach gar nichts. Rechtsanwalt Achim Doerfer bezweifelt, dass die Vorgehen alle auch juristisch durchsetzbar sind.

Schulnoten werden dann justiziabel, wenn es um Jahresabschlusszeugnisse und natürlich auch Abiturzeugnisse geht.

Dr. Achim Doerfer, Rechtsanwalt

In den meisten Bundesländern sollen Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Schulnoten in die nächste Klasse versetzt werden, freiwillig lässt sich das Schuljahr aber trotzdem vielerorts wiederholen. Ausnahmen gibt es vor allem für jene Schüler, die dieses Jahr ihren Abschluss machen sollen. Die müssen trotz allem noch Prüfungen ablegen.

Unsicheres Abitur

Vor allem die Abiturienten wurden lange im Unklaren gelassen. Mittlerweile wurden die Prüfungen schon nachgeholt oder stehen kurz bevor. Damit sollen die Fristen für die Bewerbung an der Uni gewahrt werden – aber was, wenn das Abitur wegen der schwierigen Zeit schlechter ausfällt als unter normalen Voraussetzungen? Auch dazu gibt es mehrere Ideen, unter anderem den „Corona-Bonus“.

Ist das alles gerecht? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer schauen sich die unterschiedlichen Ansätze an und besprechen, was fair ist – und wo Klagen vorprogrammiert sind.

Redaktion