Ist das gerecht? | Schweigepflicht von Anwälten

Zwischen Vertrauen und Stress

Anwältinnen und Anwälte stehen unter der Schweigepflicht: was sie von ihren Mandanten erfahren, müssen sie für sich behalten. Nur so lässt sich Vertrauen aufbauen. Aber gibt es bei der Schweigepflicht vielleicht auch Ausnahmen? Und wie geht die Anwaltschaft mit den teils belastenden Informationen um?

Was ist heute schon wieder auf der Arbeit los gewesen – viele erzählen nach Feierabend vom Stress des Tages, zum Beispiel der Partnerin oder dem besten Freund. Viele Arbeitsverträge sehen zwar eine Schweigepflicht über Firmendetails vor – bei Anwälten und Anwältinnen ist das aber noch einmal um einiges strenger. Alles, was sie von ihren Mandanten und Mandantinnen im Zuge ihrer Arbeit verfahren, ist geheim.

Schweigepflicht gilt auch auf der Grillparty

Die Schweigepflicht der Anwaltschaft soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglichen. Nur so ist es Mandanten möglich, alle relevanten Informationen preiszugeben. Müssten sie damit rechnen, dass der Anwalt alles der Richterin ausplaudert, wäre das denkbar schlecht. Deswegen werde das Anwaltsgeheimnis auch recht großzügig interpretiert, meint Achim Doerfer.

Das ist sehr, sehr weit gefasst. In dem Moment, in dem ich mit jemandem spreche – und sei es auch nur ein ganz kleines bisschen in meiner Funktion als Rechtsanwalt – bin ich bei der Schweigepflicht. Das fängt schon an bei ‚Ich hätte da mal eine Frage …‘.

Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Das führt dazu, dass sich Juristinnen und Juristen im Laufe ihres Arbeitslebens einiges anhören müssen: Affären, Mordgeständnisse und auch Beleidigungen. Der Umgang damit ist stressig und kompliziert, es gibt keine Supervision und auch im Rahmen einer ärztlichen Therapie müssen Juristinnen und Juristen aufpassen, was sie preisgeben. Deswegen kann es hilfreich sein, wenn ein Mandat an eine ganze Kanzlei geht und man sich mit den Kollegen und Kolleginnen austauschen und beraten kann.

Stress durch Schweigen

Über die psychischen Folgen der Schweigepflicht und über ihre Ausnahmen spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer in der neuen Folge von „Ist das gerecht?“.

Redaktion