Ist das gerecht? | Sex im Schwimmbad

Erlebnisgrotte mit Folgen: 2 Wochen Arrest als „Zuchtmittel“

Ein Ausflug in die „Erlebnisgrotte“ einer Augsburger Therme hat für ein junges Paar recht heftige Konsequenzen. Weil sie in ebenjener Grotte öffentlich Sex gehabt haben sollen, mussten sie empfindliche Strafen hinnehmen – der Mann bekam gar zwei Wochen Arrest. Unser Rechtsexperte ist irritiert.

Am zweiten Weihnachtsfeiertag hatet sich ein junges Paar in der „Erlebnisgrotte“ eines Augsburger Schwimmbads eine kleine Auszeit vom Winter gegönnt. Sex im Schwimmbad – das mag zwar gegen die Badeordnung verstoßen, die darauffolgende Klage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses führte jedoch zu einem überraschend harten Urteil: Zwei Wochen Arrest für den 18-jährigen Mann, Freizeitarrest und Sozialstunden für die ein Jahr ältere Frau.

Tatsächlich ist es allerdings so, dass die beiden diese Klage durchaus hätten verhindern können – wenn sie nach Aufforderung schlicht gegangen wären. Jedoch waren sie recht stark alkoholisiert und leisteten Widerstand, was zu Hausverbot und ebenjener Anzeige führte.

Schlechte Ausrede vor Gericht

Das Pärchen sah nicht ein, die Tat zuzugeben. Selbst vor Gericht versuchte sich der 18-jährige herauszureden: Ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Zudem kam das Pärchen mit einer Verspätung von 15 Minuten in den Gerichtssaal (man habe sich verfahren). Vor Gericht forderte der junge Mann vom Bademeister dann noch eine halbvolle Flasche Whiskey zurück, die dieser ihm in der Therme abgenommen hatte.

Dass das Pärchen vor Gericht so dreist auftrat, führte wohl auch zur ungewöhnlich hohen Strafe, die sogar die Forderung der Staatsanwaltschaft übertraf: 2 Wochen Arrest für den 18-jährigen, seine Freundin kommt mit einem Wochenend-Arrest und 32 Sozialstunden davon.

…und die Kamera lief mit

Was überrascht ist, dass die Staatsanwaltschaft die Kameras, die offensichtlich ohne Hinweis die komplette Therme überwachen, nicht erwähnenswert fand. Mithilfe einer solchen Kamera hatte der zuständige Bademeister das Pärchen beobachtet und letztendlich ertappt. Das Video wurde gar von der BILD veröffentlicht, was wiederum einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre darstellt.

Wenn ich Staatsanwalt wäre, hätte ich eher in Richtung illegaler Verwendung von Kameras, des illegalen Filmens und der illegalen Verbreitung des Films in der BILD-Zeitung ermittelt.Dr. Achim Doerfer 

Jeden Dienstag fassen wir aktuelle Urteile mit dem Experten Achim Doerfer hörbar zusammen. Alle Folgen gibt es hier und als Podcast.

Redaktion