Ist das gerecht? | Urteil „Scharia-Polizei“

Politisch oder religiös?

Junge Männer laufen als „Scharia-Polizei“ durch Wuppertal. Sie werden angeklagt und freigesprochen. Der Freispruch wird vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Der Fall muss jetzt erneut verhandelt werden. Was ist da los?

„Scharia-Polizei“

Im September 2014 sind sieben Männer als „Scharia-Polizei“ durch Wuppertal gelaufen. „Sharia-Police“ stand auch auf den orangen Warnwesten, die sie dabei getragen haben. Die Gruppe wollte junge Muslime ansprechen und von Alkoholkonsum und dem Besuch von Spielhallen und Bordellen abhalten. Der Vorfall sorgte für Aufsehen. Die Männer wurden angeklagt. Das Landgericht Wuppertal hat sie im November 2016 jedoch freigesprochen: Die Männer hätten nicht gegen das Uniformverbot verstoßen.

Kein Verstoß gegen Uniformverbot

Die Versammlungsgesetze verbieten es, in der Öffentlichkeit Uniform zu tragen, um damit eine gemeinsame politische Gesinnung auszudrücken. Letztlich strafbar ist das aber nur, wenn der Auftritt andere Menschen einschüchtert.

Hier hätte ich mich vielleicht ein bisschen gründlicher mit der Frage auseinandergesetzt, ob es sich überhaupt um ein politisches Auftreten handelt. Ich meine, es ist eher ein religiöses Auftreten. – Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer

Von der selbsternannten „Scharia-Polizei“, habe sich jedoch niemand bedroht gefühlt, urteilte das Landgericht Wuppertal. In Deutschland gibt es schließlich keine „Scharia-Polizei“. Die Angeklagten wurden freigesprochen.

Fall neu verhandelt

Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden und legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hat den Fall daraufhin bearbeitet. Vergangene Woche hat er die Freisprüche der Angeklagten aufgehoben. Junge Muslime könnten sich sehr wohl eingeschüchtert fühlen durch das Auftreten einer Gruppe als „Scharia-Polizei“. Es gibt zwar keine „Scharia-Polizei“ in Deutschland, aber in einigen muslimischen Ländern. Das Landgericht in Wuppertal muss den Fall deswegen neu verhandeln.

In diesem Fall wird das Landgericht dann sagen: ‚Tatbestandsmäßig mag hier ein Verstoß vorliegen, aber die Schuld ist nicht da.‘ – Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer

Über die vergangenen und kommenden Urteile in dem Fall der „Scharia-Polizei“ in Wuppertal spricht Rechtsanwalt Achim Doerfer mit detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf im Interview.

Von vornherein ist die Sache sehr stark politisch aufgeladen gewesen.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Amelie Berboth


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