Mit dem Dash-Button von Amazon kann man mit einem Knopfdruck ein bestimmtes Produkt direkt nach Hause bestellen. Oder besser: konnte man. Die Verbraucherzentrale hat ein Verbot durchgesetzt. Ist das gerecht?
Seit 2015 gibt es ihn nun schon, den Dash-Button. Einmal drücken und schon kommt ein bestimmtes Produkt direkt nach Hause: Hundefutter, Toilettenpapier, Kaffee. Was man eben regelmäßig braucht. Der Persil-Button klebt dann praktisch an der Waschmaschine, für neue Kaffeepads klebt man den Knopf neben der Kaffeemaschine drücken und die Kondome kann man dann bequem aus dem Bett bestellen.
Diese einfache Bestellweise wird damit bezahlt, dass man nicht weiß, was man da überhaupt für einen Vertrag abgeschlossen hat. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen die Dash-Buttons geklagt. Sie argumentiert, dass bei dem Kaufsystem Verbraucherrechte nicht geschützt sind. Und zwar, weil Kunden etwa nicht ausreichend über Preisänderungen informiert werden. Sie könnten also etwas bestellen, ohne zu wissen, dass das Produkt teuerer geworden ist.
Das Gericht gab der Verbraucherzentrale Recht, zuletzt hat das Oberlandesgericht in München das Urteil bestätigt.
Amazon geht jetzt das Risiko ein, lauter unwirksame Verträge zu produzieren, wo sie ihr Geld vielleicht gar nicht bekommen oder es zurückgezahlt werden muss. – Achim Doerfer
Über das Urteil zu dem Dash-Button von Amazon hat detektor.fm-Moderatorin Barbara Butscher mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Man kann die Innovation ja vielleicht noch um den kleinen Schritt weiter treiben, sie mit einem Display auszustatten. Dann ist die Innovation möglich und den Verbraucherrechten ist auch gedient.Achim Doerfer
Redaktion: Mona Kellermann