Ist das gerecht? | Beleidigungen gegen Künast

Beleidigung oder überzogene Kritik?

„Drecksau“ und „Geisteskranke“ sind keine Beleidigungen an Renate Künast, sondern polemische Kritik? So sieht das zumindest das Berliner Landgericht.

Künast klagt gegen Beleidigungen auf Facebook

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast hat vor dem Berliner Landgericht gegen beleidigende Äußerungen auf Facebook geklagt. User hatten sie dort, aufgrund einer manipulierten Aussage über Sexualität mit Kindern, heftig beschimpft. Das Gericht hat die Klage allerdings abgewiesen. Die Richter werten die Kommentare als zulässige Meinungsäußerungen, die Künast hinzunehmen habe.

Laut Argumentation der Richter seien etwa Äußerungen wie „knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“, keine strafbaren Beleidigungen, sondern „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“. Das Gericht weist außerdem darauf hin, dass sich Künast als Politikerin auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen müsse.

Es ist tatsächlich gar nicht so leicht da zu differenzieren und allzu leicht sich da pauschal aufzuregen. – Rechtsanwalt Achim Dörfer

Urteil sorgt für Empörung

Medial hat das Urteil hohe Wellen geschlagen. Zahlreiche Politiker und Politikerinnen haben sich darüber empört gezeigt. Künasts Parteivorsitzender Robert Habeck hat etwa vor den Folgen gewarnt, die die Duldung solcher Hasskommentare haben könne: „Wir wissen inzwischen, dass aus gewaltbereiter Sprache wirkliche Gewalt wird, also dass aus dem Appell, zu jagen, wirkliche Jagd auf Menschen wird.“ Künast hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Wie das Urteil einzuordnen ist und ob sich Politikerinnen und Politiker solche Beleidigungen wirklich gefallen lassen müssen, darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Ivy Struewwing mit Rechtsanwalt Achim Dörfer.

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass in der nächsten Instanz ein anderes Ergebnis herauskommt.Achim Doerfer 

Redaktion: Yannic Köhler