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In Deutschland gibt es über 600.000 Vereine: Sport-, Kultur- oder Schützenvereine. Foto: SchÜtzen- und Volksfest Unterlüss CC BY-SA 2.0 | Dick Aalders / flickr.com

Ist das gerecht? | Vereinsrecht

Die komplizierte Vereinsmeierei

Für Mitglieder und Vorstände entstehen in Vereinen immer wieder Schwierigkeiten. Das deutsche Vereinsrecht soll Probleme regeln, schafft manchmal aber auch neue. Was sind die Tücken?

Vereinsrecht in Deutschland

Wie Vereine gegründet und geführt werden, ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Verfassung legt dazu die Vereinigungsfreiheit zu Grunde. Das heißt konkret: Ein Verein muss von mindestens sieben Personen gegründet werden. Dann wird er im Vereinsregister eingetragen. Das alles passiert beim zuständigen Amtsgericht. Der Verein gilt danach als eine juristische Person.

Die Verfassung eines Vereins wird in dessen Satzung bestimmt und festgehalten. Die Mitgliederversammlung bestimmt diese. Denn sie ist das oberste Organ des Vereins.

Der Vorstand

Der Vorstand vertritt und präsentiert den Verein. Grundsätzlich haftet der Verein für entstandenen Schäden Dritter. Aber nur solange davon ausgegangen werden kann, dass der Vorstand nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dann haften die Vorstandsmitglieder nämlich mit ihrem Privatvermögen.

Die Vorstände sind dazu da, das Tagesgeschäft abzuwickeln und die in der Satzung bestimmten Interessen zu verfolgen.

In der Praxis geht das oft nicht auf. Im schlimmsten Fall gelten die Mitglieder als Stimmvieh. Das ist häufig der Fall, wenn sich im Vorstand zwei verfeindete Fraktionen befinden. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Die Mitglieder

Die Mitglieder sind in Form der Mitgliederversammlung das höchste stimmberechtigte Organ. Denn sie bestimmen den Vorstand und entscheideen über die Satzung. Prinzipiell gibt es gemäß der Satzung Mitgliederversammlungen, meist einmal jährlich. Aber auch die Vereinsvorsitzenden können sie einberufen. Darüber hinaus kann auch ein Zehntel der Mitglieder für eine Versammlung sorgen. Wenn es sein muss, weil zum Beispiel der Vorstand sich sträubt – mit Hilfe des Amtsgerichtes.

Im Extremfall wünscht sich der Vorstand uniformierte Mitglieder, die nur durch Loyalitäten verbunden sind. – Achim Doerfer

 detektor.fm-Moderator Gregor Schenk hat mit Rechtsanwalt Achim Doerfer über die Tücken des deutschen Vereinsrechts gesprochen.

Achim Doerfer - ist Rechtsanwalt und kennt die Schwierigkeiten des Vereinsrechts.

ist Rechtsanwalt und kennt die Schwierigkeiten des Vereinsrechts.
Die Mitglieder werden oft unabsichtlich, aber auch absichtlich hinters Licht geführt. Das beginnt bei der Einladung zur Mitgliederversammlung, wenn als Tagesordnungspunkt ‚Satzungsänderung‘ aufgeführt, aber nicht erläutert wird.Achim Doerfer
Ist das gerecht? Vereinsmeierei in Deutschland 08:16

Redaktion: Barbara Butscher


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