Ist das gerecht? | Verhüllungsverbot in Österreich

Verkleiden verboten!

Gerade erst ist das Verhüllungsverbot in Österreich in Kraft getreten, da häufen sich schon die skurrilen Auswüchse des Gesetzes. Zu weit ins Gesicht gezogene Schals werden zum Problem, ebenso ein Hai-Kostüm.

Verhüllungsverbot für Österreich

Einige europäische Länder haben bereits Gesetze zum Verbot religiöser Verschleierung durchgesetzt. Frankreich führte 2011 als erster EU-Mitgliedsstaat ein Verbot von Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ein. Auch in Bulgarien, den Niederlanden und Belgien ist sie untersagt. Andere Länder diskutieren so ein Verbot noch. Wichtig dabei ist, dass die Verbote sich nicht gegen die Religionsfreiheit richten. Deswegen argumentieren viele zum Beispiel mit öffentlicher Sicherheit.

Österreich diskutiert nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2017 ist dort das Vermummungsverbot in Kraft. Auch hier gilt: Ein konkretes Burka-Verbot würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kassieren. Um das Verbot dennoch durchzusetzen, wurde auf den expliziten Begriff „Burka“ deswegen verzichtet. Stattdessen wurde ein generelles Verhüllungsverbot erlassen. Damit ist es Personen untersagt, sich in der Öffentlichkeit zu vermummen. Das gilt ebenso für Burka- und Niqab-Trägerinnen wie für Skimasken.

Absurditäten vorprogrammiert

Um Ärger zu vermeiden, wurde das Gesetz deswegen relativ offen gefasst. Unstimmigkeiten gibt es jetzt allerdings trotzdem. Da war zum Beispiel ein Mann, der bei einer Ladeneröffnung als Hai-Maskottchen auftrat. Da bei Missachtung dieses Gesetzes bis zu 150 Euro Strafe drohen, musste auch das McShark-Maskottchen seine Verkleidung aufgeben – und zumindest den Haikopf abnehmen. Weil sich der Mann zunächst weigerte, immerhin würde er nur seinen Job machen, zeigte ihn die Polizei an.

Also haben wir dieselbe Situation, als wolle man rote Autos verbieten […] und in dem Gesetz darf aber nicht ‚rot‘ drin stehen. Dann schreibt man rein, alle Autos mit einer warmen Farbe und hat dann auch gleich die Feuerwehrautos mit verboten. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Das Gesetz lässt die Religionsfreiheit nun zwar unberührt. Es schränkt allerdings andere Rechte ein. Im Fall des Hai-Maskottchens beispielsweise das Recht auf Berufsfreiheit. Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit könnte vom Verhüllungsverbot betroffen sein, da viele Extremsportarten auf Ganzkörperschutz angewiesen sind.

Es wird jetzt, dadurch, dass es zu weit formuliert ist, um es verfassungskonform, menschenrechtskonform zu machen, zu immer mehr Eingriffen in Freiheitsrechte führen. – Achim Doerfer

detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer hat mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über das österreichische Verhüllungsverbot gesprochen.

Ein Gesetz, das besonders schlau sein sollte. Man wollte hier das Unmögliche möglich machen, aber es ist eben doch nur etwas Unmögliches dabei herausgekommen.Achim Doerfer 

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