Ist das gerecht? | Ist das Weltraumrecht veraltet?

Sie wollen All(es)

Eine Pauschalreise zum Mond. Noch ist das eine surreale Vorstellung. Aber Unternehmer wie der Amerikaner Elon Musk wollen das in den kommenden Jahren möglich machen. Das wirft zahlreiche Fragen auf: Wer darf überhaupt ins Weltall? Gibt es schon Regelungen und Gesetze, die sich mit der Ein- und Ausreise ins All beschäftigen? Rechtsanwalt Achim Doerfer gibt ein paar Antworten.

SpaceX

Vermutlich träumt jeder davon, die Erde mal von weiter weg zu betrachten. Einfach schwerelos sein und vielleicht einen Sonnenuntergang aus dem Fenster eines Raumschiffs bestaunen. Internet-Pionier Elon Musk will das mit seinem Raumfahrtunternehmen SpaceX möglich machen.

Im Auftrag der NASA hat die Firma bereits Satelliten und Bauteile zur internationalen Raumstation ISS geliefert. Bereits Ende 2018 will der Unternehmer zwei zahlende Touristen in einer bemannten Mission um den Mond schicken.

Die Privatisierung des Weltalls

Immer mal wieder hört man von Menschen, die Grundstücke auf Himmelskörpern verkaufen. Der Amerikaner Dennis Hope hat damit schon vor Jahren Schlagzeilen gemacht. Ob diese Angebote legitim sind, ist aber stark umstritten.

Bis jetzt war die Erforschung des Alls und die Raumfahrt Sache einzelner Nationen oder Länderverbände. Kommerzielles Interesse am Weltraum gab es kaum, da es schlichtweg zu teuer war.

Aber einige Innovationen wie zum Beispiel die Möglichkeit, Teile einer Rakete mehrfach zu verwenden, haben die Kosten für Weltall-Missionen sinken lassen. Das ruft Unternehmer wie Musk auf den Plan. Einige Länder ermöglichen es diesen Unternehmern schon jetzt, Teile unser kosmischen Umgebung zu kommerzialisieren.

Wer bestimmt das Weltraumrecht?

Das wirft Fragen auf. Wem gehört der Weltraum? Wer hat das Recht, ihn zu nutzen? Die Vereinten Nationen haben im Jahr 1967 versucht, das in einem völkerrechtlichen Vertrag zu beantworten: dem Weltraumrecht.

Das ist allerdings umstritten und inzwischen nicht mehr aktuell. Zum Beispiel wurden Privatpersonen im 1. Vertrag nicht dezidiert beschrieben. In einer Erweiterung aus dem Jahr 1979 ist keine relevante Änderung entstanden, weil die meisten Länder mit einem Weltraumprogramm diese neuen Konditionen nicht akzeptieren wollten. Die große Frage, wer im Weltraum handeln darf, ist also laut bestehendem Weltraumrecht noch offen.

detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert hat dennoch versucht, zusammen mit Jurist Achim Doerfer Licht in die unendlichen Weiten zu bringen.

Wir werden uns umgucken müssen. Es werden neue Probleme und ein wirtschaftlicher Wettstreit entstehen. Ähnlich wie bei der Nutzung des Internets.Achim Doerfer 

Redaktion: Robin Hatting


Dienstags sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer über aktuelle Urteile. Die Serie „Ist das gerecht“ gibt es auch als Podcast.