Warnschussarrest: Knast für 14-Jährige als sinnvolle Strafsanktion?

Jugendliche ab 14 Jahren können bis zu vier Wochen eingesperrt werden. „Warnschussarrest“ nennt die Politik das. Eingeführt wurde der noch unter Schwarz-Gelb – aber deutsche Richter wenden den Arrest kaum an. Macht er überhaupt Sinn?

Vor einem Jahr hat die schwarz-gelbe Regierung als eine der letzten Amtshandlungen noch das Strafrecht für Jugendliche geändert. Werden Jugendliche straffällig, können sie bis zu vier Wochen ins Gefängnis kommen. Diese kurze Zeit hinter Gittern kann Jugendliche abgeschrecken, weitere Straftaten zu begehen, so die Begründung.

Die Süddeutsche Zeitung zieht nun 12 Monate nach Einführung des so genannten „Warnschussarrests“ Bilanz und stellt fest: bundesweit wurden lediglich 416 Warnschuss-Urteile gefällt.

Richter wenden Warnschussarreste kaum an

Fast ein Viertel dieser Urteile kommt allein aus Bayern. In Berlin gab es hingegen nur ein einziges Urteil, Bremen verzichtete komplett auf den Jugend-Arrest. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) der Langesgruppe Bremen bezeichnete die Strafsanktion sogar als „nutzlos und kostenintensiv“. Schließlich hätten die meisten verurteilten Jugendlichen bereits Arresterfahrungen; ein „heilsamer Schock“ würde ausbleiben.

Christian Pfeiffer 

Das bestätigt auch Christian Pfeiffer, deutscher Kriminologe und Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Das Institut wurde vom Bundesjustizministerium beauftragt, die Auswirkungen des Warnschussarrests zu erforschen. Noch vor Durchführung der Forschung aber sieht Christian Pfeiffer genügend Indizien dafür, dass die Warnschuss-Urteile nichts bringen:

Die bisherigen Rückfallquoten zeigen, dass fast 70 Prozent derer, die einen Jugendarrest bekommen haben, rückfällig geworden sind.

Was der Warnschussarrest genau bedeutet und was eine Überprüfung durch das KFN bringen könnte, darüber haben wir mit Christian Pfeiffer gesprochen.

Redaktion