Überhöhte Mietpreise: Warum der Wucherparagraph bisher nicht hilft

Im Wirtschaftsstrafgesetz gibt es den Paragraph 5: der soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen. Der sog. „Wucherparagraph“ kommt aber so gut wie nie zum Einsatz. Kann man ihn anpassen? Oder braucht es ein anderes Instrument?

Ulrich Ropertz 

In vielen deutschen Städten herrscht Wohnungsmangel. Gebaut wird zwar reichlich, aber hauptsächlich in der Luxusklasse. Investitionen in sozialen Wohnungsbau sind unattraktiv, günstiger Wohnraum wird also knapper.

Und entsprechend den Regeln von Angebot und Nachfrage steigen die Mietpreise mitunter schnell und deutlich – das aber geht nicht unbegrenzt.

§5 WiStG soll helfen, wird aber nicht genutzt

Denn dann greift §5 des Wirtschaftsstrafrechts, die sogenannte Mietpreisüberhöhung. Wenn der Mietpreis einer Wohnung über 20 Prozent teurer ist als der durchschnittliche Mietpreis für eine ähnliche Wohnung in der Stadt, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Paragraph wird auch „Wucherparagraph“ genannt.

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt, warum der Paragraph nur selten Anwendung findet und wo sich das Mietrecht nach Ansicht des Verbandes ändern sollte.

Wir halten eine Begrenzung einer Wiedervermietungsmiete für sehr sinnvoll. – Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund