Präimplantationsdiagnostik: Bundestag stimmt knapp dafür

Embryos dürfen in Zukunft in bestimmten Fällen genetisch getestet werden. Was ändert sich damit nun? Und wie oft kommen solche Ärzte in moralische Bedrängnis? Erfahrungen eines Reproduktionsmediziners.

Die Abstimmung im Bundestag ist heute völlig offen gewesen. Jeder Abgeordnete war nur seinem Gewissen unterworfen. Letzte Rednerin vor der Abstimmung war Sozialministerin Ursula von der Leyen. Sie sprach sich für eine begrenzte Zulassung der PID aus und machte deutlich, welche Fortschritte sie darin sieht:

Der Bundestag debattiert über die PID - Ursula von der Leyen. https://detektor.fm/wp-content/uploads/2011/07/von_der_Leyen_O-Ton1_WEB.mp3

Worum genau es bei der komplizierten Praxis der Präimplantationsdiagnostik geht,
erklärt Marcus Engert in einer Minute:


Fragen an den PID-Praktiker: wie oft wird es ethisch schwierig?

Prof. Heribert Kentenich 

Im Bundestag stimmten heute 326 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD) und anderen. Damit ist die Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen erlaubt, wenn beim Kind wegen der genetischen Veranlagung eine schwere Erbkrankheit oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.

Welche Fälle das im Einzelnen sein können und wie das Gesetz die ärztliche Praxis verändert, darüber haben wir mit dem Reproduktionsmediziner Heribert Kentenich aus dem wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer gesprochen. Als Reproduktionsmediziner wollten wir von ihm auch wissen, wie oft es vorkommt, dass Menschen mit moralisch nicht vertretbaren Wünschen zu ihm kommen. Ein Bericht aus der Praxis.