Ist das gerecht? | Geldstrafe für Ribéry

Goldsteak mit teuren Folgen

Nach der Kritik an seinem goldenen Steak hat Fußballstar Franck Ribéry sich zu einer verbalen Entgleisung via Twitter hinreißen lassen. Nun bittet der FC Bayern München ihn zur Kasse. Doch inwieweit darf der Verein ihn bestrafen?

Franck Ribéry teilt gegen Kritiker aus

Obwohl momentan Winterpause ist, wird es nicht ruhig um den FC Bayern München. Nachdem Starspieler Franck Ribéry einen Restaurantbesuch in Dubai auf Twitter geteilt hat, ist er für sein goldenes Steak scharf kritisiert worden. Daraufhin hat der Franzose deutliche Worte parat gehabt. Die sind sowohl bei der Öffentlichkeit als auch seinen Bossen nicht gut angekommen. Nun hat Sportdirektor Hasan Salihamidzic eine Geldstrafe angekündigt, die „sehr hoch“ sein soll.

Die Verantwortlichen des Klubs begründen die Entscheidung damit, dass der Franzose auch abseits des Platzes den FC Bayern München repräsentiert. Obwohl sich das Ganze in seiner Freizeit abgespielt habe, solle der Spieler damit im juristischen Sinne diszipliniert werden, meint Rechtsanwalt Achim Doerfer.

Es geht hier nicht um eine Disziplinierung im Spielbetrieb, weil er zu spät zum Training erschienen wäre. Sondern um eine Disziplinierung im Privatbereich. Dass heißt, das, was hier laufen soll mit dieser angekündigten sehr hohen Strafe, ist sehr weit weg von dem juristischen Leitbild, was wir haben. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt

Verletzung der Vorbildfunktion

Der Profifußballer ist ein Arbeitnehmer und somit an vertragliche Regeln gebunden. Im Vordergrund steht für den Arbeitgeber, dass das Verhalten des Spielers nicht seine Leistung und somit den Erfolg der Mannschaft beeinträchtigt. Damit wird zum Beispiel ein betriebliches Alkohol- oder Rauchverbot begründet.

Beim Fall „Goldsteak“ ist Franck Ribéry jedoch seiner Vorbildfunktion als Repräsentant seines Vereins nicht nachgekommen. Die unbekannte Höhe der Strafe ließe sich laut Achim Doerfer allerdings durch das Arbeitsgericht anfechten. Sollte Franck Ribéry sich entschließen, diesen Weg zu gehen, müsste er erst mal nur Abzüge seines Gehalts nachweisen.

Dann wäre es die Aufgabe des FC Bayern, im Einzelnen darzulegen, warum genau in dieser speziellen Höhe da ein Abzug vom Spielergehalt erfolgen muss. Und das dürfte sehr spannend werden. – Achim Doerfer

Über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Profisport hat detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.

Wenn ich eine Vertragsstrafe habe, die ist also grundsätzlich zulässig, dann muss sie eng gefasst sein, sie muss natürlich vorhersehbar gefasst sein. Und die Höhe, was da droht, muss im Vorhinein zu sehen sein. Der Arbeitnehmer muss ja wissen, was ihn da erwartet.Dr. Achim Doerfer 

Redaktion: Matthias Müller