Staat statt Eltern: Der Unterhaltsvorschuss wird ausgebaut

Wenn Alleinerziehenden das Geld fehlt

Unter einer Trennung der Eltern leiden Kinder oft am meisten. Wenn dann auch noch Probleme beim Unterhalt auftauchen und Alleinerziehende nicht genug verdienen, zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss. Auch wenn diese Vorauszahlungen in vielen Fällen nicht zurückgezahlt werden, soll das System jetzt aufgestockt werden.

Menschen verlieben sich, kriegen Kinder und trennen sich. Das ist oft der normale Lauf der Zeit, auch wenn es schade ist. Was dann aber häufig zu Problemen führt, ist die Frage nach dem Unterhalt. Denn Kinder großzuziehen, ist bekanntlich sehr teuer und schwerer alleine machbar.

In Deutschland haben etwa 20 Prozent der Familien nur einen Elternteil. Rund die Hälfte dieser Alleinerziehenden bekommen kein Geld vom ehemaligen Partner. Entweder weil er oder sie selber sehr wenig verdient oder weil man sich schlicht weigert.

Unterhaltsvorschuss als Leistung vom Staat

Die Lösung vom Bund: Ein Unterhaltsvorschuss. Wenn ein Antrag gestellt und dann vom zuständigen Jugendamt ganz oder teilweise bewilligt wird, werden Leistungen gezahlt. Die Kommune zahlt an die alleinerziehende Person einen Betrag von bis zu 268 Euro monatlich, je nach Alter des Kindes. So werden rund eine halbe Million Alleinerziehende unterstützt.

Wie das Wort „Unterhaltsvorschuss“ schon sagt, wollen die Kommunen das Geld vom ehemaligen Partner zurückholen. Das funktioniert aber in der Mehrzahl der Fälle nicht. 2016 wurde in nur 23 Prozent der Fälle das Geld wieder eingetrieben.

Mehr Geld für Alleinerziehende

Der Bund plant jetzt trotzdem den Ausbau dieses Vorschusses. Neu dabei ist, dass jetzt auch Kinder von 12 bis 18 Jahren einbezogen werden. Außerdem fällt die Grenze der Bezugszeit von sechs Jahren weg. Sozialverbände halten den Ausbau, neben der dringend nötigen Hilfe für Alleinerziehende, auch für einen wichtigen Schritt gegen die Kinderarmut in Deutschland.

Der Ausbau des Vorschusses ist grundsätzlich sinnvoll. – Josef Linsler, Interessenverband für Unterhalt und Familie

Der Bund rechnet mit 350 Millionen Euro Mehrkosten für die zusätzlich 121.000 unterstützten Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren. Wie viele Elternteile den Unterhalt tatsächlich verweigern und wie genau der Unterhaltsvorschuss funktioniert, erklärt Josef Linsler vom Interessenverband für Unterhalt und Familienrecht ISUV im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Christian Eichler.

Unser Vorschlag für die Reform: Die Betreuungsleistungen von beiden Elternteilen müssen im Vorschuss berücksichtigt werden.Josef Linsler 

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