Stadtgespräch | Ein grünes Haus – Landshut verklagt Malermeister

Alles im grünen Bereich?

Ein grünes Haus in Landshut spaltet die Gemüter. Die Fassadenfarbe eines Hauses störe benachbarte Baudenkmäler nachhaltig und mindere damit sogar deren historische Aussagekraft, argumentiert die Stadt – und verklagt nun den Malermeister. Wie kann eine Farbe so aufregen?

Vergewaltigung in grün?

„Katastrophal“ sei sie. Nicht nur „willkürlich“, sondern so „unruhig und aggressiv“, dass sie die historische Aussagekraft des baulichen Ensembles mindert. Sogar von einer Vergewaltigung ist die Rede.

Gemeint ist hier eine Fassadenfarbe. Um genauer zu sein: grüne Fassadenfarbe. Diese ziert in verschiedenen Helligkeitsstufen ein Eckhaus im bayerischen Landshut.

Mitte letzten Jahres entschied der Stadtrat dort: Das grüne Haus geht so nicht. Die Farbe muss weg. Dieser Entscheidung war schon viel Aufsehen in der Gemeinde vorausgegangen. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte eine vernichtende Stellungnahme abgegeben.

Landshut verklagt Malermeister

Die Stadt Landshut klagt nun gegen den Malermeister Franz Rebl. Der weigert sich, die Fassade in einer dezenteren Farbe zu streichen. Entgegen der landläufigen Redensart lässt sich über Geschmack wohl doch streiten. So sieht es zumindest das Regensburger Verwaltungsgericht. Am 30. Mai wird dort ein Urteil zu dem Fall erwartet.

Doch wie kann es sein, dass eine Stadt jemanden wegen Fassadenfarbe verklagen kann? Grundlage dafür ist die Landesbauordnung in Anlehnung an das Deutsche Baurecht. Dort steht: „Bauliche Anlagen müssen nach Form […] und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.“ Wie man diesen Paragraphen konkret auslegt, ist natürlich wiederum Interpretationssache.

Es gibt Kolleginnen, die sind dort bei Rot über die Ampel gegangen, weil sie geglaubt haben, dass Grün ist. – Johannes Doll, Baureferent Stadt Landshut

Der Leiter des Landshuter Baureferats Johannes Doll spricht für sein Amt. Konsens dort sei, dass die Fassadenfarbe „eher am unteren Ende der ästhetischen Skala zu verorten“ ist. Doch an die gerichtliche Durchsetzbarkeit dieser Meinung glaubt er nicht so recht.

Auch Malermeister Franz Rebl sieht’s gelassen. Er hatte schon mit einem ähnlichen Fall in Regensburg zu tun. Wie seine Arbeit überhaupt zu so einem Aufreger werden konnte und warum man sich die Farbe seines Hauses nicht selbst aussuchen darf, erzählt er im Interview mit detektor.fm-Moderator Christian Eichler.

Generell darf sich jeder sein Haus so streichen, wie er will, außer es gibt eine Fassadensatzung für das jeweilige Gebiet. Und wo das Haus jetzt steht, gibt es so eine Einschränkung nicht.Franz Rebl 

Redaktion: Charlotte Muijs

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