Topf voll Gold | Günther Jauch vor Gericht

Kleines Fragezeichen, große Wirkung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Eine offen formulierte Frage auf dem Titelblatt ist keine Tatsachenbehauptung. Damit unterliegt Günther Jauch im Streit mit dem Klambt-Verlag.

Jauch und der lange Kampf um Gegendarstellung

Ein langer Kampf um eine Schlagzeile auf der Titelseite der Woche der Frau neigt sich dem Ende zu. Denn die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben dem Klambt-Verlag Recht gegeben: Eine offen formulierte Frage ist keine Tatsachenbehauptung. Somit hat Günther Jauch keinen Anspruch auf Gegendarstellung.

Grund für den Rechtsstreit ist eine Schlagzeile aus dem Jahr 2012. Damals titelte das Blatt: „Sterbedrama um seinen besten Freund – Hätte er ihn damals retten können?“. Jauch hatte gegen die Vermutung geklagt und vom Oberlandesgericht Zweibrücken Recht bekommen. Der Verlag sollte eine Gegendarstellung drucken und die Prozesskosten tragen. Das aber wollte sich der Klambt-Verlag nicht gefallen lassen.

Grundsätzlich ist es natürlich schon so, dass die juristischen Abteilungen dieser Verlage immer wieder über die Schlagzeilen rüberbügeln. […]  Die wissen auch ziemlich genau, wie weit sie bei welchem Promi gehen können. – Moritz Tschermak, Topf voll Gold

Das Bundesverfassungsgericht hat nun auf das Oberlandesgericht Zweibrücken zurückverwiesen. Denn jetzt soll eine zweite Kammer auf Grundlage des Beschlusses erneut entscheiden.

Ein Fragezeichen in der Titelzeile?

Für die Regenbogenpresse ist das Vorgehen gängige Praxis. Um sich juristisch abzusichern, setzen Redakteure bei besonders heiklen Behauptungen ein Fragezeichen hinter die entsprechende Schlagzeile.

Wir haben dann das ‚Frausrufezeichen‘ erfunden. Denn manche Redaktionen photoshoppen das Fragezeichen so dünn, dass es fast aussieht wie ein Ausrufezeichen. Es bleibt aber natürlich ein Fragezeichen. – Moritz Tschermak

Über die Problematik von offen gestellten Fragen in Schlagzeilen der Regenbogenpresse hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Moritz Tschermak vom Blog Topf voll Gold gesprochen.

Dieses Fragezeichen nutzen die Redaktionen wirklich als Rechtfertigung für die wildesten und krudesten Thesen. Ob das wirklich der Sinn der Pressefreiheit ist, ist dann vielleicht eine Sache, die man auch einmal diskutieren müsste.Moritz Tschermak 

Redaktion: Kaspar Weist


Die Regenbogenpresse ist heiß, aber nur heimlich begehrt. Alltagssituationen, aufgeblasen zu dramatischen Seifenopern der Regenbogen-Realität. Für den Blog Topf voll Gold wühlt sich Moritz Tschermak Woche für Woche durch die deutsche Regenbogenpresse. Ein Journalist auf der vergeblichen Suche nach Seriosität. Den Topf voll Gold kann man auch bei Übermedien finden.

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