Hilfe von der Bundeswehr bei Unterbringung von Flüchtlingen?

Flüchtlinge: Darf die Bundeswehr wirklich nicht helfen?

Provisorische Zeltstädte. Bürgermeister, die sich krank melden. Landräte, die Flüchtlinge in Bussen zum Landtag „verbringen“ wollen. Und immer wieder Steinwürfe, Brandanschläge und aufgeheizte Demonstrationen. Die Frage, wo und wie man Flüchtlinge unterbringen soll, kocht hoch. Die Bundeswehr würde bei der Versorgung von Vertriebenen und Geflohenen gern helfen. Doch es gibt rechtliche Bedenken.

Bundeswehr prüft Möglichkeiten

Viele Kommunen und Bundesländer fühlen sich mit der Unterbringung der Flüchtlinge überfordert. Nun können sie auf Unterstützung durch die Bundeswehr hoffen. Bis zu 3.500 Flüchtlinge sind bereits deutschlandweit in leeren Kasernen untergebracht.

Jetzt wird darüber diskutiert, die Befugnisse der Streitkräfte auszuweiten. Die Bundeswehr soll zum Beispiel bei der Versorgung von Flüchtlingen Hilfe leisten dürfen. Doch es gibt rechtliche Bedenken:

Die Bundeswehr prüft gerade, in welcher Form sie logistische Unterstützung leisten kann, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Bundeswehreinsatz im Inland

Es gibt nur zwei Gründe, die einen Bundeswehreinsatz im Inland bislang rechtfertigen: wenn der Verteidigungsfall eintritt oder eine Katastrophensituation herrscht. Den rechtlichen Rahmen dafür legt das Grundgesetz fest.

Der aktuelle Andrang von Flüchtlingen hat vielerorts unerwartete Ausmaße angenommen, die die Behörden in den Ländern und Kommunen vor Ort vor enorme Herausforderungen stellen. In Großstädten wie Dresden und Hamburg, aber auch in vielen anderen Orten werden bereits provisorische Zeltstädte errichtet. Zelte, Duschen und andere Versorgungsgüter seien schon jetzt kaum noch erhältlich. Die Behörden brauchen deshalb dringend weitere Unterstützung, ansonsten werde sich das Problem weiter verschärfen.

Reform des Grundgesetzes

Die Bundeswehr prüft nun eine Ausweitung der Hilfsmaßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Im Gegensatz zum Einsatz von Soldaten im Inland ist die Nutzung leerstehender Kasernen der Bundeswehr für die Unterbringung von Flüchtlingen rechtlich unproblematisch.

Die Idee, eine umfassende Reform der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr anzustoßen, hat Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) ins Gespräch gebracht. Die Zustände bei der Flüchtlingshilfe sind laut Stahlknecht äußerst bedrohlich.

Ich halte die bisherige Beschränkung von Bundeswehreinsätzen auf das Ausland und einen Katastrophenfall für diskussionswürdig, äußerte Stahlknecht beim Besuch eines Notquartiers in Halberstadt.

Ist die geltende Gesetzgebung überhaupt noch zeitgemäß? Ist es Zeit für eine Reform des Grundgesetzes? Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Theresa Nehm mit Bernhard Rinke gesprochen. Er ist Geschäftsführer des Zentrums für Demokratie- und Friedensforschung an der Universität Osnabrück.

Ich würde unbedingt daran festhalten wollen, das sich die bisherige Gesetzgebung, die durch das Grundgesetz vorgeben wird, bewährt hat. Deswegen würde ich weiterhin einen restriktiven Einsatz der Bundeswehr bevorzugen.Dr. Bernhard Rinke 

Redaktion: Carsten Jänicke