Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht: Wie viel Geld braucht ein Asylbewerber?

Das Bundesverfassungsgericht begann gestern mit der Anhörung zur Neuverhandlung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es geht ums Geld: die monatlichen Transferbeträge für Asylsuchende stehen auf dem Prüfstand.

Marei Pelzer 

Das Asylbewerberleistungsgesetz stammt von 1993 – und ist damit womöglich nicht mehr so ganz zeitgemäß. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen findet, dass die derzeitige Geldzahlung nicht mehr den Bedürfnissen entspricht und hat bereits 2010 einen Prüfungsantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Neuverhandlung der Beträge

Es geht um eine Prüfung der monatlichen Gelder, die ein Asylbewerber bekommt. Mit 224 Euro bekommen Flüchtlinge und Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht 40 Prozent weniger als Empfänger von ALG II (374 Euro im Monat).

Was sind die Grundbedürfnisse eines Menschen?

Das Gericht fordert eine Angleichung, da zur Wahrung der Menschenrechte auch ausreichend Geld zur sozialen und kulturellen Teilhabe gehört. Ebenso soll auf gestiegene Lebenshaltungskosten reagiert werden. Das geltende Recht bezieht sich aber lediglich auf Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnung und Kleidung. Kultur kommt hierhin nicht vor.

Betroffen sind in etwa 130.000 Menschen. Die Mehrheit von ihnen lebt bereits seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.

Mit Marei Pelzer von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, auch Sachverständige vor Gericht, sprechen wir über den Gerichtsprozess und mögliche Konsequenzen eines Urteils.

Marei Palzer von Pro Asyl zur Neuregelung des Asylrechtshttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2012/06/Neuregelung_des_Asylrechts_WEB.mp3