Für den Einsatz in der Silvesternacht 2016/17 ist die Kölner Polizei unter harte Kritik geraten. Der Vorwurf lautet: Racial Profiling. Mit Tätigkeitsprotokollen und Verlaufsberichten könnten die Ereignisse aufgeklärt werden. Doch die Polizei lehnt eine Veröffentlichung ab.
Nach den Fällen schweren sexuellen Missbrauchs in der Kölner Silvesternacht 2015/16 hat die Polizei in der Silvesternacht 2016/17 Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung zu verhindern. Sie überprüfte mehrere hundert Menschen und hielt diese zeitweise fest. Durch einen „Polizeikessel“ wurde der Kölner Hauptbahnhof am Silvesterabend gesichert.
Ein Tweet machte deutlich, dass die Polizei sich dabei des „Racial Profiling“ bediente und Menschen aufgrund ihres Aussehens kontrollierte. Dabei soll der Begriff „Nafris“, wie Nordafrikaner polizeiintern genannt wurden, die Runde gemacht haben.
Rassismusvorwürfe wiesen die Beamten in Folge der Berichterstattung zur Abkürzung „Nafri“ von sich. Im Gegenzug hat die Kölner Polizei selbst Zusammenfassungen über den Einsatz veröffentlicht. 1.700 Beamte befanden sich in der Innenstadt, 2.000 „nordafrikanisch aussehende Menschen“ wurden registriert, 900 Platzverweise erteilt und 92 Personen in gewahrsam genommen.
Auch wenn diese Zahlen Hinweise auf die Polizeipraxis in der Einsatznacht liefern, lässt sich das tatsächliche Vorgehen dadurch nicht nachvollziehen. Dafür würde man alle Tätigkeitsberichte und Einsatzprotokolle der Polizisten brauchen. fragdenstaat.de wollte sich ein detailliertes Bild der Kölner Silvesternacht 2016/17 machen und hatte diese Dokumente angefordert. Doch die Polizei lehnt eine Veröffentlichung ab.
Die Polizei will uns die einzelnen Dokumente, also die einzelnen Protokolle nicht herausgeben und sie sagt dabei, dass sie einfach nicht auskunftspflichtig wäre, in diesem Bereich. Und wir finden das problematisch. – Arne Semsrott, fragdenstaat.de
Jetzt geht die Sache vor Gericht. Das Projekt fragdenstaat.de geht davon aus, dass die Polizei nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen zur Herausgabe der Einsatzprotokolle verpflichtet ist. Die Polizei hingegen sieht die Dokumente nicht vom Bereich des Gesetzes erfasst, entsprechend versucht das Magazin dagegen vorzugehen.
Wie die Chancen dafür stehen, die Einsatzprotokolle von der Polizei noch zu erhalten, bespricht detektor.fm-Moderator Kais Harrabi mit Arne Semsrott, dem Projektleiter von fragdenstaat.de.
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das Gericht letztlich entscheiden wird, das wir diese Dokumente bekommen. Weil die Argumentation der Polizei da einfach nicht stichhaltig ist. Es gibt schon Urteile zu ähnlichen Fällen.Arne Semsrott
Redaktion: Thomas Weinreich & Alexander Goll