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Die Zivilklausel gibt es an mehr als 60 deutschen Hochschulen. Dennoch halten sich einige nicht an ihre Selbstverpflichtung. Foto: MADRID_100326_UDCI_027 CC BY-SA 2.0 | PromoMadrid / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Streit um Zivilklausel

Zweifelhafte Partnerschaft

Die Hochschule Bremen kooperiert mit der Bundeswehr. Was viele so schon für problematisch halten, verschärft sich noch durch die Zivilklausel der Hochschule. Denn die verbietet ihr eigentlich die Forschung für militärische Zwecke.

Wie frage ich den Staat, wenn ich was von ihm wissen will? Die Webseite fragdenstaat.de hat dafür einen vollautomatischen Ablauf gebaut, den jeder nutzen kann. Seit es das Portal gibt, gehen mehrere tausend Anfragen pro Jahr ein – an die Behörden, den Bund und die Länder. Denn dank der Informationsfreiheitsgesetze muss der Staat seinen Bürgern zu fast jeder Frage eine Auskunft erteilen. Die spannendsten Fragen – und Antworten – besprechen wir jede Woche mit den Machern von fragdenstaat.de.


Streit um Kooperation zwischen Hochschule und Bundeswehr

Es klingt schon fast ironisch: Der Schauplatz des Streits um eine Kooperation von Hochschule und Bundeswehr liegt ausgerechnet in Bremen – der Stadt, in der erstmals eine Zivilklausel in Kraft getreten ist. Das war 1986.

Seitdem haben sich zahlreiche Universitäten und Hochschulen in Deutschland dazu verpflichtet, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Forschungsthemen und -mittel, die der Rüstungsindustrie dienen, lehnen diese wissenschaftlichen Einrichtungen ab. Darunter auch die Hochschule Bremen. Eigentlich.

Zivilklausel gegen militärische Forschung

Immer wieder tauchen Fälle von Verstößen gegen die Zivilklausel auf. Nun also auch in Bremen. Für einen internationalen dualen Frauenstudiengang im Fach Informatik kooperiert man dort im kommenden Wintersemester mit der Bundeswehr.

Dem Studenten Clemens Prill erschienen die Pläne der zukünftigen Partnerschaft jedoch nicht ausreichend transparent. Ein Grund für ihn, bei der Hochschule eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Die Forderung: Einsicht in den Kooperationsvertrag zwischen Bundeswehr und Hochschule. Doch die Hochschulverwaltung lehnte seinen Antrag ab und weigerte sich, die Akten herauszugeben.

Die Landschaft der Informationsfreiheit in Deutschland ist ziemlich gespalten. – Arne Semsrott, fragdenstaat.de

Wie praktisch, dass es sich bei dem zweiten Vertragspartner auch um eine öffentliche Organisation handelt, die dazu verpflichtet ist, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantworten. Und offenbar hatte die Bundeswehr im Gegensatz zur Hochschule kein Problem damit, die Bedingungen für die Kooperation offenzulegen. Prills Hartnäckigkeit zahlte sich also aus.

Was genau es mit diesem Fall auf sich hat und warum Transparenz gerade an Hochschulen häufig ein Problem ist, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Arne Semsrott von fragdenstaat.de gesprochen.

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Kooperation zwischen Hochschule Bremen und Bundeswehr 02:42

 

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