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Eizellspende-Verbot: Noch zeitgemäß?

Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellenspende nicht. Gibt es dafür gute Gründe oder sollte sich das ändern?

Samenspende ist erlaubt, Eizellspende nicht

Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Eizellspende. Männer hingegen dürfen ihre Samen spenden. Sie bekommen sogar Geld dafür. Medizinisch sind Eizellspenden heute möglich und relativ unbedenklich. Sie bieten die Chance, unfruchtbaren Frauen ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Daher ist die Eizellspende in vielen anderen europäischen Ländern erlaubt. Deutschland aber hält an seinem Gesetz aus den 90er-Jahren fest.

Doch das bleibt nicht folgenlos: Durch das Verbot in Deutschland sind Frauen, die gerne eine Eizellspende empfangen möchten, auf anonyme Spenden aus dem Ausland angewiesen. Dort ist der Eingriff allerdings teuer.

Das Verbot der Eizellspende sollte aufgehoben werden. Im Moment lassen viele Frauen den Eingriff einfach im Ausland vornehmen.

Rudolf Ratzel, Rechtsanwalt

Die Politik bewegt sich nicht

Die Stimmen, die eine Legalisierung der Eizellspende fordern, werden lauter. Sowohl Mediziner als auch Rechtsexpertinnen haben sich für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen. Doch die Bundesregierung hat 2019 beschlossen, an dem Gesetz aus den 90er-Jahren festzuhalten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat deutlich gemacht, dass in dieser Legislaturperiode über eine Abschaffung des Verbots nicht mehr abgestimmt wird. Aber warum eigentlich nicht? Welche Argumente sprechen für eine Legalisierung der Eizellenspende – und welche dagegen?

Das Kindeswohl ist durch die Eizellspende nicht bedroht – und damit entfällt ein weiteres Argument gegen die Eizellspende.

Urban Wiesing, Medizinethiker Universität Tübingen

detektor.fm-Moderatorin Tina Küchenmeister hat mit dem Medizinethiker Urban Wiesing von der Universität Tübingen gesprochen. Er erklärt die medizinischen und ethischen Aspekte. Rechtsanwalt Rudolf Ratzel, der Vorsitzende des Ausschusses für Medizinrecht beim Deutschen Anwaltverein, erläutert die juristische Perspektive auf das Embryonenschutzgesetz.