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Müssen Pharma-Unternehmen für Impfschäden haften?

Eine Frau aus Mainz verklagt AstraZeneca, aber ihre Klage wurde abgewiesen — nun will die Klägerin vors Oberlandesgericht Koblenz ziehen. Müssen Pharmaunternehmen für Impfschäden haften?

Klage gegen AstraZeneca

Eine Frau aus Mainz verklagt den Impfstoffhersteller AstraZeneca. Nach der Covid-19-Impfung habe sie einen Hörschaden erlitten, der bis heute anhalte. Deshalb fordert sie Schmerzensgeld. Das Landgericht Mainz hat ihre Klage an diesem Montag abgewiesen. Sie ist aber nicht die einzige Person, die einen Impfstoffhersteller verklagt. Wie sind solche Klagen juristisch einzuschätzen? Wer eine Nebenwirkung aufgrund der Corona-Impfung vermutet, kann einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen und die zuständige Landesbehörde entscheidet dann, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht. Laut Paul-Ehrlich-Institut wurden rund 333.000 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und rund 60.000 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen gemeldet, Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass die Zahlen noch höher sind.

Dabei kommt es, und das wird oft übersehen, eben nicht auf den Einzelfall an, so tragisch er ist, sondern es geht um die Risiken für die Allgemeinheit und das Nutzen-Risiko-Verhältnis.

Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht

Foto: Ehlers, Ehlers & Partner

Immer mehr Fälle vor Gericht

Bei Impfschäden infolge von einer Corona-Impfung besteht für die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Obwohl die Impfschäden schwer nachweisbar sind, landen immer mehr Fälle vor Gericht. Impfhersteller haben sich schon während der Entwicklung der Impfstoffe von der Bundesregierung zusichern lassen, dass der Staat für mögliche Klagen gegen Nebenwirkungen haftet. Sollte ein Pharmaunternehmen tatsächlich nach einem Urteil zahlen müssen, kann es sich das Geld von der Bundesregierung zurückholen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um zu klagen? Und was heißt das Urteil für andere? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Gottfried Haufe in der aktuellen Folge von Zurück zum Thema“ mit Alexander Ehlers. Er ist selbst Arzt und Anwalt für Medizinrecht.