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Wie können Menschen mit Behinderung vor Gewalt geschützt werden?

Frauen mit Behinderung erfahren häufiger Gewalt als Frauen ohne Behinderung. Das Teilhabestärkungsgesetz soll Frauen mit Behinderung besser vor Gewalt schützen. Kann das gelingen?

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

Am Mittwoch sind in Potsdam vier Menschen in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung getötet worden. Eine Frau wurde schwer verletzt. Die Tatverdächtige ist eine Pflegekraft.

Der Fall in Potsdam ist kein Einzelfall. In Bad Oeynhausen sollen 145 Ärzte, Pflegekräfte und Betreuer in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung schwere Gewalt ausgeübt haben. Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist zwischen den Jahren 2015 und 2019 die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die im Gesundheitswesen Opfer einer Straftat geworden sind, um knapp 50 Prozent gestiegen.

Wenn Sie fragen, ob das Teilhabestärkungsgesetz die Teilhabe insgesamt in der Gesellschaft voranbringt, dann muss ich leider mit ‚Nein‘ antworten.

Constantin Grosch, Aktivist und SPD-Politiker

Foto: Alexander Quaet-Faslem

Kann das Teilhabestärkungsgesetz schützen?

Das Teilhabestärkungsgesetz, das im Mai verkündet werden soll, soll die Rechte von Menschen mit Behinderung verbessern. Es soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und Frauen mit Behinderung vor Gewalt besser geschützt werden.

Verbände, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen, kritisieren allerdings, dass das Gesetz nicht ausreichend sei.

Das Problem ist tatsächlich, dass wir in Einrichtungen der Behindertenhilfe ganz wenig wissen über Gewaltvorkommnisse, weil sehr wenig überhaupt bekannt wird. Wir haben das Problem, dass es viel zu hohe Hürden gibt für die Menschen, denen Gewalt passiert, das selber zu äußern.

Dr. Britta Schlegel, Deutsches Institut für Menschenrechte

Foto: DIMR / Dietl

detektor.fm-Moderator Jonas Grethel hat mit Constantin Grosch über das Teilhabestärkungsgesetz gesprochen. Grosch ist Aktivist und SPD-Politiker. In dieser Funktion war er als Sachverständiger im Ausschuss für das Gesetz. Dr. Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte weiß, wie Menschen mit Behinderung besser vor Gewalt geschützt werden können.

Redaktion