Deutsche Filmförderung ist rechtmäßig – ein Grund zur Freude?

Große Kinobetreiber müssen auch weiterhin deutsche Filme fördern. Ihre Klage gegen die Zwangsabgaben ist vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. Eine gute Nachricht für die deutsche Filmbranche?

Wer in Deutschland als Regisseur einen Film drehen möchte, muss erstmal Geld auftreiben. In den meisten Fällen ist dafür ein Antrag bei der deutschen Filmförderung notwendig. Jährlich wird die deutsche Filmwirtschaft so mit rund 340 Millionen Euro gefördert. Finanziert wird das durch Steuergelder von Bund und Ländern sowie Abgaben der Filmbranche. Das betrifft vor allem Kinobetreiber, Videoanbieter und Fernsehsender – sie sind verpflichtet, pro Jahr rund 90 Millionen Euro zur Filmförderung beizusteuern.

Große Kinobetreiber empfinden diese Pflichtabgaben an die Filmförderungsanstalt als ungerecht und haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie wollen keine Filme mitfinanzieren, die ihnen keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Vor allem Filme, die keine große Massen in die Kinos ziehen, haben es oft schwer, finanziert zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde heute abgewiesen. Die Richter sehen die Filmförderung als rechtmäßig an. Was dieses Urteil für die deutsche Filmbranche bedeutet, hat uns detektor.fm-Kinoredakteur Andreas Kötzing erklärt.

Bundesverfassungsgericht bestätigt deutsche Filmförderunghttps://detektor.fm/wp-content/uploads/2014/01/BGH_bestaetigt_Filmfoerderung_web.mp3