Pingpong zwischen Kraftwerk & Moses Pelham
1977 hat die Elektro-Band Kraftwerk den Song „Metall auf Metall“ veröffentlicht. 20 Jahre später hat der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham in dem Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur eine Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück verwendet. Moses hat ein Zwei-Sekunden-Fragment verändert und schließlich in Endlosschleife unter sein Stück gelegt. Seitdem streiten sich die Künstler.
Seit 2004 findet der Konflikt ums Urheberrecht auch vor Gericht statt. Dabei geht es vor allem um Sampling-Regeln. Beim Sampling nimmt ein Künstler eine Sequenz aus einem fremden Song und benutzt sie abgeändert im eigenen Stück. Kraftwerk beschuldigt Pelham, ohne Erlaubnis eine wiedererkennbare Frequenz aus „Metall auf Metall“ benutzt zu haben. Pelham erwidert, er habe nicht gewusst, von wem das Stück ist. Außerdem ist Sampling laut ihm ein wichtiger Bestandteil in der Hip-Hop-Musikindustrie.
Früher gab es in Bezug auf Melodienklau die Faustregel: vier Noten hintereinander und schon geklaut. Das ist hier bei einem Metallgeräusch gar nicht mehr anwendbar. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Sampling ist erlaubt
Nachdem der Bundesgerichtshof Kraftwerk 2012 Recht gegeben hatte, hat Pelham 2015 Klage eingereicht und das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben. Der Fall wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben.
Der EuGH hat nun entschieden, dass Künstler sampeln dürfen, wenn sie sich an bestimmte Regeln halten. Die ursprüngliche Sequenz muss abgeändert werden und darf beim Hören nicht wiedererkennbar sein. Dann ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten.
Über das Urteil im Sampling-Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham spricht detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.
Redaktion: Alina Metz