10 Jahre Tierschutz im Grundgesetz: ein Grund zum Feiern?

Am 01.08.2002 wurde der Tierschutz offiziell in Artikel 20a des Grundgesetzes aufgenommen. Seit zehn Jahren schützt unsere Verfassung damit auch Tiere. Was hat sich seitdem verändert?

Marion Dudla 

Eigentlich wäre Feierlaune bei den Tierschützern angesagt: heute ist es zehn Jahre her, dass der Tierschutz mit dem Artikel 20a ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Zuvor hatte der Bundestag mit nur 19 Gegenstimmen für eine Aufnahme gestimmt.

Damit sind nicht nur natürliche Lebensbedingungen, sondern auch die Tiere selbst durch den Staat rechtlich geschützt.

So will es zumindest die Theorie. Praktisch sieht das aber anders aus: tatsächlich gibt es beim Thema Tierschutz in Deutschland nur wenig Bewegung.

Warum das so ist und an welchen Stellen sich trotzdem schon was verändert hat, erklärt Marion Dudla vom Deutschen Tierschutzbund e.V.