In Europa verhindert die Grundrechtecharta die Todesstrafe. Im Artikel 2 steht: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Deshalb ist die Todesstrafe, auch bei noch so fürchterlichen Verbrechen, in der EU undenkbar. Aber man muss nicht weit suchen, um Staaten zu finden, die die Todesstrafe anwenden. Die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ hat heute aktuelle Zahlen über Todesurteile und Hinrichtungen weltweit vor.
Hören Sie den Bericht von Janina Labhardt:
Amnesty International stellt Bericht über Todesstrafe vor 06:35