Deutsches Anti-Doping-Gesetz vorgestellt

Doping soll ab April 2015 strafbar sein

In Berlin ist heute das erste deutsche Anti-Doping-Gesetz vorgestellt worden. Betrüger und ihre Hintermänner könnten dadurch im Gefängnis landen. Wie gut ist der Gesetzentwurf?

Stehen Doper bald mit einem Bein im Knast? So könnte es kommen, denn Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière haben heute in Berlin den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vorgestellt. Ab dem Frühjahr 2015 drohen dopenden Spitzen- und Profisportlern bis zu drei Jahre Gefängnis. Für die Hintermänner sind bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen. Auch der Besitz von leistungssteigernden Mitteln, die auf der Verbotsliste stehen, soll dann strafbar sein.

Anti-Doping-Gesetz betrifft 7000 Sportler in Deutschland

Bisher konnten Dopingvergehen nur über das Arzneimittelgesetz verfolgt werden. Das medizinische Nachhelfen an sich war nicht strafbar. Das soll mit dem Anti-Doping-Gesetz nun anders werden. Allerdings gilt das nur für die Sportler, die bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gelistet sind. In Deutschland sind das ca. 7000 Athletinnen und Athleten. Freizeitsportler können weiter ohne rechtliche Konsequenzen zu verbotenen Mitteln greifen.

Kritiker halten das Gesetz für unzureichend

Die Vorsitzende des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins Ines Geipel kritisiert, dass das Gesetz die Sportler als „schwarze Schafe“ brandmarke und zur Aufdeckung der Strukturen hinter dem Doping wenig tauge. Auch der Anti-Doping-Experte Werner Franke äußert sich kritisch.

Was vom Anti-Doping-Gesetz zu halten ist und in welchen Sportarten Doping vorkommt, darüber haben wir mit Fritz Sörgel gesprochen. Er leitet das Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg und ist einer der führenden Fachleute zum Thema Doping.

Die Sportler, die genügend Geld haben, um sich entsprechende Berater an der Seite zu halten, werden auch in Zukunft Wege finden, wie man sich optimal dopt und einem Nachweis entkommt.Fritz Sörgel 

Redaktion