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Dobrindt will eine rechtliche Grundlage fürs autonome Fahren schaffen. Gelingt ihm das? Foto: Testing the Tesla autopilot (self driving mode) | CC BY-ND 2.0 | Marc van der Chijs / flickr.com

AutoMobil | Blackbox für autonome Autos?

Nicht alles, was lange währt, wird gut

Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Verkehrsminister Dobrindt hat seinen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Absicherung autonomer Autos in den Bundestag eingebracht. Was steht drin – und wofür erntet er Kritik?

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Schon jetzt gibt es Autos, die teilweise autonom fahren. Sie parken selbstständig ein, halten von alleine die Fahrspur oder unterstützen den Autofahrer beim Bremsen. Kein Wunder also, dass Verkehrsminister Alexander Dobrindt seinen Gesetzesentwurf gleichzeitig im Bundestag und Bundesrat eingereicht hat. Möglichst schnell soll sein Vorhaben umgesetzt werden.

Die Blackbox fürs Auto?

Aber was genau möchte der CSU-Politiker da eigentlich verabschieden? Grob lässt sich sagen, dass das neue Gesetz den Einsatz von automatisierten Fahrzeugen erlauben soll. Es regelt, dass der Autofahrer während der Fahrt die Hände vom Steuer nehmen kann. Er soll sich dann anderen Dingen widmen dürfen. In der Zeit fährt das Fahrzeug dann vollständig autonom. Dementsprechend soll bei Fehlern oder gar Unfällen dann auch nicht mehr der Fahrer haften, sondern der Autohersteller.

Diesen Punkt finden eigentlich alle ganz gut. Trotzdem haben die Kritiker vieles an dem neuen Entwurf auszusetzen. Denn damit die Haftung auch einwandfrei geregelt werden kann, muss nachvollziehbar sein, wer tatsächlich für den Unfall verantwortlich ist. Um das zu gewährleisten, soll in jedem Auto eine Art Blackbox eingebaut werden.

Ähnlich wie beim Flugzeug sollen die sämtliche Daten speichern. Die gespeicherten Daten sollen dann für drei Jahre verfügbar sein. Das finden Daten- und Verbraucherschützer allerdings viel zu lang. Und auch die Frage, welche Daten denn gesammelt werden dürfen, lässt Dobrindt in seinem Gesetz unbeantwortet.

Schwammige Regeln statt klarer Linien

Auch andere Rechtsfragen bleiben schwammig: Was darf der Fahrer alles tun, während sein Auto für ihn übernimmt? Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) beispielsweise hat gefordert, dass die erlaubten Handlungen klar definiert werden. Im Gesetzesentwurf steht dazu allerdings nichts.

Auch bleibt ungeklärt, wann der Autofahrer wieder selbst die Kontrolle übernehmen muss und wie viel Zeit ihm hierfür zusteht. Die Bedenken sind nachvollziehbar. Denn wenn man erst einmal mit Mails-Schreiben oder Surfen beschäftigt ist, braucht es seine Zeit, bis man im Notfall wieder einsatzbereit ist. Ein solcher Plan ist im Gesetzesentwurf aber nicht vorgesehen.

AutoMobil-Redakteurin Rabea Schloz hat sich mit detektor.fm-Moderatorin Carina Fron über Dobrindts Pläne und die Kritik daran unterhalten.

AutoMobil | Die Blackbox für’s Auto? 03:44

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