AutoMobil | Es werde Licht am Rad – auch ohne Dynamo

Es ist bis zuletzt unklar gewesen, ob die Dynamopflicht gekippt wird oder der Bundesrat die Entscheidung doch vertagt. Jetzt werden auch batterie- oder akkubetriebene Lampen am Fahrrad erlaubt.

Stefanie Gerressen 

Der Bundesrat hat in einer Mammutsitzung abgestimmt: Die Dynamopflicht besteht nicht mehr, batterie- oder akkubetriebene Lichter sind nun erlaubt.

Seit Jahrzehnten musste jedes Fahrrad mit mehr als elf Kilo Gewicht über eine Lichtmaschine verfügen – wer nur mit einem Anstecklicht gefahren ist, musste mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen.

Dass sich an der „Beleuchtungsverordnung“ etwas ändern sollte, ist schon länger klar gewesen. Nur wie die korrekte Beleuchtung am Fahrrad denn aussehen sollte, darüber ist bis zuletzt gestritten worden.

detektor.fm-Redakteurin Stefanie Gerressen fasst die Hintergründe zusammen.


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