Nicht immer sind Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens rechtens. Doch da manche Blitzer die Messungen gar nicht speichern, kann das kaum nachvollzogen werden. Deshalb könnte das Verfassungsgericht des Saarlandes bald ein einschneidendes Urteil sprechen.
Wer geblitzt wird, zahlt – so zumindest die Rechnung der Bußgeldbehörden. Doch ganz so einfach ist das natürlich nicht. Denn gegen einen Bußgeldbescheid kann man selbstverständlich Einspruch erheben.
Blöd nur, wenn der Blitzer die Messdaten der Geschwindigkeitsüberschreitung gar nicht speichert. Überprüfbare Beweise gibt es dann natürlich keine.
Genau das ist dem Fahrer eines Transporters im Saarland passiert. Der Mann soll mit 27 km/h zu schnell durch eine 30er-Zone gefahren sein. Dabei schnappte die Radarfalle zu. Die Folge: 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Doch der Fahrer des Transporters legte Einspruch ein. Dabei stellte sich heraus: Es gibt gar keine Messdaten der Geschwindigkeitsüberschreitung. Denn der Laserscanner Traffistar S 350 der Firma Jenoptik speichert die nötigen Rohdaten nicht.
Mittlerweile ist der Fall beim Verfassungsgericht des Saarlandes gelandet. Und die dortigen Verfassungsrichter könnten in den nächsten Wochen ein wohl einschneidendes Urteil fällen.
Es geht darum, in welchem Umfang sich ein Betroffener gegen falsche Bußgeldbescheide wehren kann. – Christian Janeczek, Verkehrsrechtler
Worauf das Verfahren möglicherweise hinausläuft und was es für die Zukunft der Tempokontrollen in Deutschland bedeutet, darüber haben AutoMobil-Redakteur Philipp Weimar und Christian Janeczek gesprochen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ich gehe davon aus, dass das saarländische Verfassungsgericht sagt, dass ein Verfassungsrecht des Betroffenen verletzt wird.Christian Janeczek