Beate Zschäpe und die NSU – Schwimmt das Verfahren davon?

Mord, Raub, Terror – die Vorwürfe gegen Beate Zschäpe sind umfangreich. Ihre Verteidiger sagen: man könne ihr lediglich Brandstiftung nachweisen. Die Anklageschrift jedenfalls halten sie für mangelhaft. Und setzten außerdem nun Hafterleichterung für Beate Zschäpe durch. Was bedeutet all dies für das Verfahren?

Als die rechtsextreme Terrorzelle NSU aufflog, und allen klar wurde, dass zehn Tote auf deren Konto gehen, saß der Schock tief.

Auch, weil man zwei der drei mutmaßlichen Täter nicht mehr vor Gericht stellen konnte: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Mit Zschäpe steht der ganze NSU vor Gericht

Beate Zschäpe aber ist noch am Leben. Und für Ermittlungsbehörden wie auch für die Öffentlichkeit verkörperte sie bei ihrer Festnahme die NSU. Sie sitzt seit genau zwei Monaten in Haft.

Hans Leyendecker 

Und während Beate Zschäpe zu allen Vorwürfen schweigt, scheint es, als beginne etwas von der Sicherheit, die Anklage betreffend, allmählich davonzuschwimmen.

Heute nun wurde bekannt, dass Zschäpes Verteidiger Teilerfolge verbuchen konnten: die Haftbedingungen werden gelockert. Die Anklageschrift des Generalbundesanwalts sei mangelhaft, so dass das Gericht die Schrift zur Nachbesserung zurückreichen solle.

Und überhaupt: allein für die Brandstiftung sei Zschäpe zu belangen – der Rest sei nicht haltbar.

Hat all das Folgen für das Verfahren? Eine Frage, die wir dem Recherche-Chef der Süddeutschen Zeitung stellen: Hans Leyendecker im Interview.

Redaktion