Bundesverfassungsgericht: Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig

Eine Fünf-Prozent-Klausel bei den Europawahlen verstößt gegen die Verfassung der Bundesrepublik. Das Urteil aus Karlsruhe schützt die Chancengleichheit der Parteien, sagen die Richter. Es ist intolerabel und schwächt Europas Demokratie, sagt dagegen Heribert Prantl.

Heribert Prantl 

Geht es um Wahlen, macht es für kleine Parteien kaum einen Unterschied, ob sie einen, zwei oder drei Prozent der Stimmen erhalten. Grund ist die Fünf-Prozent-Klausel, die alle Parteien, die diese Hürde nicht überspringen vom Parlament ausschließt. Das gilt nicht nur für die Wahl zum Deutschen Bundestag, sondern auch für die Europa-Wahlen – bisher.

Heute erklärten die Richter vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Fünf-Prozent-Hürde auf Europa-Ebene für verfassungswidrig. Damit steht das Europaparlament praktisch jedem offen, der ein paar Stimmen auf sich vereinigen kann. Das sei ganz im Sinne der Chancengleichheit unter den Parteien, begründen die Richter ihre Entscheidung. Heribert Prantl sieht das ganz anders: „hanebüchen“ und eine Schwächung der europäischen Demokratie nennt er das Urteil in einem entsprechenden Kommentar.

Über das Urteil zur Fünf-Prozenz-Hürde haben wir mit Heribert Prantl, dem Politkchef der Süddeutschen Zeitung gesprochen.

Redaktion