Kleinst-Parteien bei der Europawahl

Bundesverfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde

Die Drei-Prozent-Hürde wird es bei der nächsten Europawahl nicht mehr geben. Die kleinen Parteien wie die Piratenpartei, die Freien Wähler aber auch die NPD haben sich beim Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Ein großer Tag für die Demokratie?

Erst hat das Bundesverfassungsgericht 2011 die Fünf-Prozent-Hürde für die Europawahl gekippt, heute hat es auch die Drei-Prozent-Hürde als verfassungswidrig erklärt. Damit bleibt das Gericht seiner Argumentation treu: An der Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments ändere sich durch viele kleine Parteien aus Deutschland nichts. Stattdessen benachteilige die Hürde kleine Parteien. Statt die Hürde nach dem ersten Urteil ganz abzuschaffen, senkte der Bundestag die Hürde nur. Jetzt muss noch bis zur Europawahl im Mai schnell ein neues Gesetz her.

Chancengleichheit der Parteien oder noch komplexere politische Abläufe?

„Das Bundesverfassungsgericht wollte etwas für die Demokratie tun. Ob es tatsächlich etwas dafür getan hat, ist zweifelhaft, weil es letztlich das Europäische Parlament schwächt.“Volker Boehme-Neßler 

96 Plätze sind im neuen Europäischen Parlament für deutsche Abgeordnete reserviert. Also dürfte etwas mehr als ein Prozent der Stimmen reichen, um einen Sitz im europäischen Parlament zu erlangen. Kritiker warnen nun vor einer Zersplitterung und noch komplexeren politischen Abläufen auf der EU-Ebene, die Kläger feiern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Endlich gehen nicht mehr so viele Wählerstimmen verloren, sagen sie.

Über das umstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir mit dem Juristen Volker Boehme-Neßler von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin gesprochen.