Bundesverfassungsgericht prüft Wahlrecht: Ende der Rechtswidrigkeit?

Wieder einmal mahnt das Bundesverfassungsgericht eine Bundesregierung ab. Denn das aktuelle Wahlrecht entspricht nicht den Vorgaben. Besonders im Fokus stehen die Überhangmandate. Die aktuelle Regelung gilt als verfassungswidrig.

Heribert Prantl 

Bereits 2008 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe festgestellt, dass das aktuelle Wahlrecht für den Bundestag nicht verfassungsgemäß ist. Damals hat das Gericht der Regierung eine Übergangszeit von drei Jahren eingeräumt, um das Wahlrecht neu zu regeln. Kritisiert wird eine mögliche Verschiebung der Sitze im Bundestag durch eine steigende Anzahl an Zweitstimmen.

Im September 2011 hat dann die Koalition im Alleingang eine Wahlrechts-Reform beschlossen – zum Ärger von SPD und Grünen. Die beiden Parteien haben deshalb wenig später Klage gegen die Neuregelung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Außerdem haben 3000 Bürger eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Parteien haben sich bisher auf keinen gemeinsamen Weg einigen können. Kann die Klage Erfolg haben und gibt es danach ein neues Wahlrecht für den Bundestag?

Wir haben darüber mit dem Innenpolitik-Chef der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, gesprochen. Wie er die Reform und die aktuelle Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht bewertet, hören Sie hier.

Es geht darum, im Rahmen des Systems für Gerechtigkeit zu sorgen. – Heribert Prantl zur Verhandlung vor dem BVerfG