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Bilder von bewaffneten Bundeswehrsoldaten kennt man bisher in erster Linie aus dem Ausland. Foto: AFP | Johannes Eisele.
Bild: Johannes Eisele | AFP

Bundeswehr-Einsatz im Inland

Die Armee als Polizei-Ersatz?

Der Schutz der inneren Sicherheit ist in Deutschland der Polizei vorbehalten. Nur in einigen wenigen Sonderfällen kann zu diesem Zweck auch die Bundeswehr einspringen. Doch nun soll die Armee auch im Inland mehr Befugnisse und Einsatzmöglichkeiten erhalten.

Eigentlich sind die sicherheitspolitischen Kompetenzen in Deutschland klar aufgeteilt: Während die Polizei für die innere Sicherheit zuständig ist, schützt die Bundeswehr den Staat und seine Bevölkerung gegen Angriffe von außen.

Grundgesetz grenzt Einsatzmöglichkeiten ein

Doch nicht nur derartige Kampfeinsätze oder Hilfe bei humanitären Krisen im Ausland gehören zum Aufgabengebiet der Armee, auch im Inland kann sie in einigen wenigen Situationen eingesetzt werden. Diese sind in der Verfassung verankert. So heißt es im Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“

Die Bundeswehr darf nicht wie die Polizei hoheitlich tätig werden, also z.B. Leute festnehmen. – Thomas Wiegold, Autor des Miltär-Blogs Augen geradeaus!

Zulässig sind laut Artikel 35 und 87 der Verfassung Einsätze in Spannungs- und Verteidigungsfällen, bei Naturkatastrophen, schweren Unglücken, Aufständen, in einem Bürgerkrieg und ähnliche Notlagen, in denen die Armee der Polizei beistehen kann. Die Bundeswehr kann hier aber nur subsidiär eingreifen, d.h. in erster Linie sind die Polizeikräfte der Länder bzw. ist die Bundespolizei gefordert. Erst wenn die Situation die verfügbaren polizeilichen Mittel übersteigt, kann das Militär zum Einsatz kommen.

Militärische Mittel nur in absoluten Krisenfällen

Doch auch dann sind die Streitkräfte in ihren Befugnissen eingeschränkt. So hat das Bundesverfassungsgericht 2006 im Zuge des Urteils zum Luftsicherheitsgesetz entschieden, dass die Bundeswehr bei Einsätzen im Inneren nicht berechtigt sei, spezifische militärische Mittel, also etwa schweres Kriegsgerät wie Panzer, einzusetzen. Doch als sich die Verfassungsrichter 2012 erneut mit dem Gesetz beschäftigt haben, sind sie zu dem Entschluss gekommen, dass das Grundgesetz den Einsatz derartiger Mittel in absoluten Krisenfällen nicht prinzipiell ausschließt.

Mehr Spielraum für die Bundeswehr

Wirklich geklärt ist der Rahmen, in dem sich die Bundeswehr im Inneren bewegen kann, also immer noch nicht. Nun möchte das Verteidigungsministerium aber das Grundgesetz aufweichen, um das Militär verstärkt im Inland einsetzen zu können, berichtet die Süddeutsche Zeitung, der ein Entwurf des neuen Bundeswehr-Weißbuches vorliegt. Mehrheitlich Unionspolitiker betrachten die Sicherheitslage durch Terror und polizeiliche Überlastung als derart gefährdet, dass die Ordnungshüter vermehrt durch Soldaten unterstützt werden sollen.

Die Bundeswehr kann nicht der Lückenbüßer für die Polizei sein. Einfach weil die Aufgaben so unterschiedlich sind. – Thomas Wiegold

Über den Sinn einer solchen Änderung des Grundgesetzes und die bisherigen Regelungen zu Militäreinsätzen im Inland hat detektor.fm-Moderator Javan Wenz mit dem Journalisten Thomas Wiegold gesprochen. Er setzt ich auf seinem Watchblog Augen geradeaus! intensiv mit der Bundeswehr auseinander.

Thomas Wiegold - beobachtet im Rahmen des Blogs "Augen geradeaus!" die Bundeswehr.

beobachtet im Rahmen des Blogs „Augen geradeaus!“ die Bundeswehr.
Man kann nicht erwarten, dass Streitkräfte mit einem ganz anderen Auftrag die Lücken stopfen, die durch Sparmaßnahmen bei den Ländern entstanden sind.Thomas Wiegold
Brauchen wir die Bundeswehr stärker im Inland? 06:57

Redaktion: Markus Vorreyer

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