Das neue Leistungsschutzrecht – Gesetz ohne Inhalt?

Lange Zeit hat die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht für Presseverlage unterstützt. Am Freitag wird sie es wohl auch beschließen – allerdings in deutlich abgeschwächter Form.

Die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger geht vorerst in die letzte Runde: Am Mittwoch hat der Gesetzentwurf den Rechtsausschuss des Bundestages passiert. Am Freitag dürfte auch das Parlament für den Entwurf stimmen.

Snippets doch nicht lizenzpflichtig

Christoph Keese 

Allerdings wird das Gesetz nicht so aussehen, wie sich das die Presseverleger gewünscht haben: „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, so heißt es darin, sollen nun doch nicht lizenzpflichtig sein. Ein Freischein für Google und andere Suchmaschinen, da unter diese Ausnahme nun auch sogenannte „Snippets“ fallen dürften – kurze Textauszüge einer Webseite, die in den Suchmaschinen und Newsfeeds angezeigt werden.

Wenig erfreut sind die Presseverlage: Geht es nach ihnen, sollen Google und Co. Gebühren zahlen, wenn sie diese Textabschnitte verwenden.

Was das abgeschwächte Gesetz für die Presseverlage überhaupt noch bringt, das haben wir Christoph Keese gefragt. Er ist Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ des Axel Springer Verlags und engagiert sich für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne, der gerade im digitalen Zeitalter dazu beitragen wird, dass Verlage neue Geschäftsmodelle aufbauen und erfolgreich weiterentwickeln können. – Christoph Keese