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Datenschutz vs. Polizei: DNA-Proben im Visier

„Der Datenhunger der Ermittler wird immer größer“

Die Polizei klingelt, nebenan wurde eingebrochen. Sie bittet um eine Speichelprobe, um den Kreis der Verdächtigen einzuschränken. Viele Menschen wissen in dieser Situation nicht: Ist das rechtens? Was passiert mit den Daten? Kritiker warnen, die Datensammelwut der Ermittlungsbehörden nehme bedenkliche Ausmaße an. Kaum jemand weiß um seine Rechte.

Wenn die Polizei klopft

Als Stefanie Gerressen am Morgen ihren Briefkasten öffnet, flattert ihr ein Schreiben der Polizei entgegen. In den Keller in ihrem Haus wurde eingebrochen. Ihre Zeugenaussage hat Stefanie bereits gemacht: Sie hat nichts gesehen. Trotzdem wird sie in dem Brief aufgefordert, eine freiwillige DNA-Probe abzugeben. Ist das nicht irgendwie übertrieben oder vielleicht sogar illegal?

Ohne Gerichtsbeschluss kein Zwang

Um den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen, werden  häufig Anwohner nach einer DNA-Probe oder ihren Fingerabdrücken gefragt. Das geschieht meistens freiwillig, außer es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Dann sind Verdächtige dazu verpflichtet, Fingerabdrücke oder DNA-Proben abzugeben.

So entsteht ein gewaltiger Datenpool. Aus einer aktuellen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag geht hervor, dass das BKA über rund 3,3 Millionen DNA-Datensätze und Fingerabdrücken verfügt.

Datenspeicherung im großen Stil – Löschung unsicher

Was zunächst wie eine lapidare Hilfeleistung erscheint, hinterlässt nicht selten einen bitteren Beigeschmack. Denn wer seine DNA oder Fingerabdrücke bei der Polizei einreicht, muss damit rechnen, dass diese Informationen über einen längeren Zeitraum abgespeichert werden.

Das Gesetz schreibt es eigentlich vor, dass Daten, die freiwillig und lediglich zum Ausschließen mancher Verdächtiger erhoben wurden, nach dem Verfahren gelöscht werden müssen. Strafrechtsanwalt Udo Vetter weiß allerdings aus Erfahrung, dass diese Daten kaum zuverlässig gelöscht werden.

Sind die Daten einmal in Polizeicomputern gespeichert, dann ist es unheimlich schwer, die wieder herauszubekommen. Die vorhandenen Löschroutinen sind mangelhaft bis gar nicht vorhanden. – Udo Vetter, Strafrechtsanwalt

Was sind meine Rechte?

Im Zweifel können dann die Fingerabdrücke und DNA-Proben, die einst freiwillig erhoben wurden, in zukünftige Verfahren gegen den Angeklagten verwendet werden. In Deutschland macht es nämlich laut Vetter keinen Unterschied, ob Beweismittel wie Fingerabdrücke rechtsmäßig erhoben wurden oder ob die Polizei entgegen der Vorschriften alte, freiwillige Daten nicht gelöscht hat.

Erwiesenermaßen Unschuldige können, nachdem ein Fall abgeschlossen ist, beantragen, dass ihre Daten gelöscht werden. Vetter weiß jedoch aus Erfahrung, dass solche Anfragen manchmal einfach nicht durchgesetzt werden.

Stefanie erzählt detektor.fm, wie das Ganze bei ihr abgelaufen ist und ob sie letztendlich eine DNA-Probe abgeben hat.

Und was passiert mit den Daten, wenn sie einmal abgegeben wurden? Darüber spricht Moderatorin Teresa Nehm mit Udo Vetter. Als Strafrechtsanwalt kennt er die Probleme.

Udo Vetter - Strafrechtsanwalt und Autor des Lawblogs

Strafrechtsanwalt und Autor des Lawblogs
Aus meiner Sicht gibt es einen Fehler im System. In unserem Rechtssystem dürfen auch Beweise verwendet werden, die im weitesten Sinne illegal gewonnen sind.Udo Vetter
Datenschutz: Wann muss ich meine Fingerabdrücke der Polizei geben? 09:39

Redaktion: Mona Ruzicka und Hannah Ziegler

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