Sachsen – Innenminister plant Sondereinheit gegen kriminelle Asylbewerber

„Knallhart vorgehen“: Warum Sachsens Polizei eine AG für Flüchtlinge bildet

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig will eine Sondereinheit der Polizei einrichten – ausschließlich für asylsuchende Intensiv-Straftäter. Angesichts 160 Personen im gesamten Bundesland und bis zu 50 zuständigen Beamten stellt sich die Frage, ob das notwendig ist. Wir fragen das sächsische Innenministerium: Braucht es diese Sondereinheit wirklich?

Eine Sondereinheit der Polizei gegen kriminelle Asylbewerber – das hat der sächsische Innenminister Markus Ulbig angekündigt.  Er befürchtet, dass schwerkriminelle Asylbewerber mit einer Art „Bleiberecht“ für ein Verbrechen auch noch belohnt werden. Denn aktuell dürfen Asylsuchende während eines Strafverfahrens nicht abgeschoben werden.

Daher will Innenminister Ulbig gegenüber asylsuchenden Intensivtätern in Zukunft genauso „knallhart“ durchgreifen, wie z.B. gegen kriminelle Rockerbanden. Ab Dezember werden dazu in den Polizeidirektionen Sachsens spezielle Arbeitsgruppen aus Fachleuten für Asyl- und Strafrecht eingerichtet.

Auch Schwarzfahrer als „Intensivtäter“

Nicht jedem erschließt sich die Notwendigkeit dieser Maßnahme. So zählt das sächsische Innenministerium all jene zu Intensivtätern, die mehr als fünf mal im Jahr eine Straftat begehen.

Dazu zählen Ladendiebstahl oder der Einbruch in Fahrzeuge – nur wird sogar  Schwarzfahren zu diesen Straftaten gezählt, obwohl es in der Regel als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird und damit nicht in das Aufgabenfeld der Polizei fällt.

Selbst mit dieser erweiterten Definition zählt das Innenministerium in Sachsen „nur“ 160-170 asylsuchende Intensivtäter. Das sind weniger als drei Prozent. Rechtfertigt das die Gründung einer eigenen Arbeitsgruppe der Polizei, die – wie Ministeriumssprecherin Pia Leson im Interview erläutert – bis zu 50 Mann stark sein soll?

Toleranz und Zusammenhalt stärken – mit spezieller Polizeigruppe?

Ulbig erklärte, ihm sei es wichtig, „Gemeinschaft zu stärken“ und für Integration zu werben. Ob eine abgegrenzte Polizeigruppe hierfür förderlich ist – in einem Bundesland, welches auf Sammelunterkünfte setzt, die nicht selten abgelegen platziert sind – das wird sich noch zeigen müssen. Auch vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden islamfeindlichen PEGIDA-Bewegung stellt sich die Frage, ob solch eine Rhetorik seitens des Innenministeriums für den toleranten Umgang mit Flüchtlingen förderlich oder hinderlich ist .

Welche Argumente das Innenministerium für die Einrichtung einer Sondereinheit der Polizei sieht und ob sie wirklich nötig ist, darüber haben wir mit Pia Leson vom sächsischen Innenministerium gesprochen.

Durch die Bündelung von Experten aus Ausländerrecht und Strafprozessrecht kann man deren Expertise nutzen, um Strafverfahren schneller durchzuführen und Asylverfahren schneller zu entscheiden.Pia Leson 

Redaktion: Marcus Engert, Pascal Anselmi