Dublin-Abkommen durch Flüchtlingskrise nicht ausgehebelt

EU-Eintrittsländer weiter in der Pflicht

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass auch in Ausnahmesituationen die bestehenden Asylregeln für die EU gelten. In der Ausnahmesituation im Jahr 2015 wurden die Regeln aus dem Dublin-Abkommen teilweise nicht erfüllt. Dazu hatte es zwei Klagen gegeben.

Dublin-Abkommen im Ausnahmezustand

2015 stand die Europäische Union vor der großen Herausforderung Millionen geflüchteter Menschen unterzubringen. Das Dublin-Abkommen sollte zunächst gewährleisten, dass die Geflüchteten beim Betreten der Mitgliedstaaten einen Asylantrag stellen können. Das sollte in dem EU-Land passieren, das die Menschen als erstes erreichen. Damit sollten mehrere Anträge einer Person in verschiedenen Ländern vermieden werden.

Manche Länder wurden zeitweise allerdings so überrannt, dass sie die Menschen und damit die Aufgabe der Registrierung an andere Staaten weiterreichten. Beispielsweise öffnete Kroatien die Grenze nach Slowenien. In zwei Fällen entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof über die rechtliche Lage in der Ausnahmesituation. Die Asylsuchenden waren durch Kroatien nach Slowenien und Österreich weitergereist.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

In beiden Fällen sahen die Kläger und nun auch der Europäische Gerichtshof Kroatien in der Pflicht, die Anträge zu bearbeiten. Der damalige Ausnahmezustand entbinde das Land nicht von seinen Verpflichtungen. Selbst dann nicht, wenn das Land die Durchreise aus humanitären Gründen erlaube.

Im Vorfeld hatte es verschiedene Forderungen gegeben: Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston plädierte für eine Rechtsprechung im Sinne Kroatiens. Diese außergewöhnliche Situation habe Kroatien unmöglich allein bewältigen können. Die Richter in Luxemburg waren aber anderer Meinung.

Der Europäische Gerichtshof betont auch, dass es möglich ist für andere Staaten innerhalb Europas, dass Selbsteintrittsrecht auszuüben. Das ist auch so vorgesehen. – Johanna Mantel, Informationsverbund Asyl & Migration

Konsequenzen

Derzeit wird an dem Dublin-Abkommen festgehalten. Ein Grund dafür sei, laut Johanna Mantel, dass bisherige Vorschläge für Reformen des Asylrechts die Schwierigkeiten des Systems nur verstärkten. In Einzelfällen trifft der Europäische Gerichtshof die Grundsatzentscheidung. Weitere Schritte müssen dann jeweils nationale Gerichte einleiten.

Das Dublin-System funktioniert nicht. Nicht nur aus Sicht der Flüchtlinge und ihren Unterstützenden, sondern auch aus Sicht der Behörden. Sogar das Bundesamt und seine Statistiken bestätigen das. – Johanna Mantel

Deutsche Politiker begrüßen die Grundsatz-Entscheidung. Sie zeige, dass die Mitgliedsstaaten nicht einfach tun können, was sie wollen. Gleichzeitig wird aber auch der Ruf nach einer Reform laut. Italien wartet seit Wochen auf Hilfe, da das Land mit den Menschen, die über das Mittelmeer kommen, überfordert ist. Nach dem Urteil des EuGH bleiben weiterhin die Länder an den EU-Außengrenzen verantwortlich.

Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und dessen Folgen, hat Johanna Mantel vom Informationsverbund Asyl & Migration im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer gesprochen.

Wahrscheinlich führt das Festhalten an den Dublin-Regelungen dazu, dass diese Länder ihre Außengrenzen schließen. Was wiederrum dazu führt, dass die Schutzsuchenden vor den Grenzen festgehalten werden.Johanna Mantel 

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