Ein Pass muss weg: Nur eine Staatsbürgerschaft für Optionskinder

Optionskinder haben zwei Staatsbürgerschaften: Die ihrer Eltern und die deutsche. Doch bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich für eine entscheiden. Eine schwere Wahl, findet auch Martin Jungnickel von Deutschlands größter Einbürgerungsbehörde.

 

Stellen Sie sich vor: Ihre Eltern sind in der Türkei, in China oder Neuseeland geboren. Sie selbst sind in Deutschland geboren, haben hier Ihre Freunde und vielleicht auch schon einen Studienplatz. Und plötzlich kommt der Staat und fordert eine folgenschwere Entscheidung von ihnen: Entweder für den deutschen Pass – oder für den Pass, den auch ihre Eltern haben.

30 000 Betroffene

Vor dieser Entscheidung stehen die sogenannten Optionskinder. Im Alter zwischen 18 bis 23 Jahren müssen sich diese Kinder für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Entscheiden sie sich gegen die Deutsche oder versäumen sie die Frist, bürgert Deutschland sie aus.

Eine schwere Wahl

Aber wieso ist es nicht erlaubt, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu haben? Und gibt es Optionen, beide zu behalten? Martin Jungnickel von der größten deutschen Einbürgerungsbehörde mit dem Sitz in Darmstadt erklärt, wieso der deutsche Staat gegen die doppelte Staatsbürgerschaft ist.

Obwohl man einmal deutscher Staatsbürger war, wird man nach der Aberkennung genau so behandelt, wie jeder andere Ausländer auch. – (Martin Jungnickel, Einbürgerungsbehörde Darmstadt)